Ein 20-jähriger Mann hat sich gleich reihenweise aus geparkten Fahrzeugen bedient. Nun hat ihn die Freiburger Staatsanwaltschaft via Strafbefehl wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt.
Er konnte es nicht lassen: Zwischen Mai und November 2021 hat ein Mann Gegenstände aus den abgestellten Autos von über 20 Personen gestohlen. Die Taten geschahen in verschiedenen Orten im Kanton Freiburg, oft in der Gegend von Bulle, Pringy, Enney und Crésuz, manchmal nachts, oft auch am helllichten Tag.
Nicht wählerisch
In vielen Fällen profitierte er davon, dass die Fahrzeuge nicht abgeschlossen waren oder dass das eine oder andere Fenster einen Spalt offen gelassen worden war. In anderen Fällen brach er die Fahrzeuge gewaltsam auf.
Der 20-Jährige war nicht wählerisch bei seiner Beute. Er nahm Brillen, Ladekabel, USB-Sticks, zwei tragbare Computer, eine Spielkonsole, Schuhe und andere Kleidungsstücke, Reisepässe, eine Uhr und einmal sogar ein Fahrrad. In fast allen Fahrzeugen fand er Bargeld, teils meldeten die Besitzer, dass mehrere Hundert Franken verschwunden waren. Sein Ziel waren vor allem auch Fahrzeuge, in denen Wertgegenstände von aussen sichtbar waren, etwa eine auf dem Beifahrersitz liegen gelassene Handtasche.
Das eine oder andere Mal wurde er gestört, weil Nachbarn ihn gesehen hatten. Einmal wurde er nach einem Tipp von der Polizei geschnappt, hatte allerdings bei der Durchsuchung nur wenig Geld bei sich und verweigerte weitere Aussagen.
Waschsalons als Ziel
Im November 2021 ist der Mann in einen Waschsalon in Bulle eingedrungen und hat den Münzautomaten aufgebrochen und so rund 150 Franken erbeutet. Das Gleiche versuchte er noch zwei weitere Male. In einer Wäscherei in La Tour-de-Trême erbeutete er zwar nur rund 20 Franken, verursachte aber Sachschaden von rund 3000 Franken.
Im Strafbefehl sind 23 Privatkläger aufgelistet. Auch wenn die Summen an sich nicht gross waren, betrachtete die Staatsanwaltschaft in ihrem Urteil die ganze Reihe dieser Diebstähle als Einheit. Wenn man den Wert aller gestohlenen Waren zusammenrechne, könnten die Straftaten nicht als geringfügig angesehen werden. Da er seine Streifzüge regelmässig, fast berufsmässig ausgeübt habe, sei der Tatbestand des gewerbsmässigen Diebstahls erfüllt.
Bereits verurteilt
Bei der Einschätzung der Strafe hat die Staatsanwaltschaft auch die Vorstrafen angeschaut. Kurz bevor er die Reihe von Diebstählen begann, war er im Februar 2021 und im April 2021 für verschiedene Delikte, unter anderem wegen unrechtmässiger Aneignung, wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verurteilt worden. Noch einmal wollte die Staatsanwaltschaft ihm deshalb keine bedingte Strafe mehr geben.
Sie verurteilte den Mann zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagen zu 30 Franken. Zusätzlich zu diesen 1800 Franken muss er die Dossier- und Verfahrenskosten übernehmen. Gesamthaft erhält er also gemäss Strafbefehl eine Rechnung von 2677,50 Franken.
Kommentar (1)
Unbedingte Strafe ohne Freiheitsentzug… wo soll da die Strafe sein?
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.