Die Versuchung war offenbar zu gross: Ein 29-Jähriger hatte im Mai 2018 ein Paket mit einem Handy in seinem Milchkasten, dessen Empfang er eigentlich hätte signieren müssen. Doch der Postbote hatte das Paket einfach so abgeliefert. Der Paketempfänger schnappte sich das Päckchen mit dem 300 Franken teuren Handy, sagte aber der Post, er habe es nie erhalten. Die Post entschädigte ihn für den vermeintlichen Verlust.
Extra falsch unterschrieben?
Drei Monate später erhielt er per Post ein weiteres Handy, dieses Mal im Wert von 360 Franken. Er signierte den Erhalt – beschwerte sich aber erneut bei der Post, er habe das Paket nicht erhalten. Als ihm die Unterschrift vorgelegt wurde, sagte er, das sei nicht seine Signatur; die Staatsanwaltschaft vermutet, dass er extra falsch unterschrieben hatte. Die Post entschädigte ihn auch für diesen vermeintlichen Verlust. Als der Mann dann im Mai 2019 erneut wegen eines nichtausgelieferten Handys – diesmal im Wert von 900 Franken – reklamierte, schaltete die Post die Polizei ein. Bei der Befragung gab der Mann zu, dass er noch vier oder fünf andere Male ähnlich vorgegangen war.
Eine bedingte Geldstrafe
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat ihn nun zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über drei Jahre. Er muss die Verfahrenskosten von 1300 Franken bezahlen.
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.