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«Er hat ihr Handicap ausgenutzt»

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Was ist in der Nacht vom 17. auf den 18. und am Abend des 18. Juni 2012 genau geschehen? Diese Frage stellte sich gestern am Bezirksgericht Saane – und es waren mehrere Versionen zu hören.

Gemäss Anklageschrift hatten sich die beiden aus Portugal stammenden Beschuldigten sowie eine damals 20-jährige Frau am Abend des 17. Juni 2012 in einem Freiburger Nachtklub kennengelernt. Die junge Frau leidet am Williams-Beuren-Syndrom und ist geistig und körperlich behindert. Der ältere, heute 30-jährige Mann lud die Frau zu einem seiner Freunde ein. Nach einem sexuellen Kontakt–die Frau hatte dazu eingewilligt, weil sie dachte, der Mann sei ihr Freund–versuchte auch der heute 23-Jährige, mit ihr zu schlafen. Er drang in sie ein, zog sich aber zurück, als sie «Stopp» sagte. Am nächsten Abend sahen sich die Frau und der ältere Mann in Freiburg. Nach einem sexuellen Kontakt in einem Wald trafen die beiden einen–bis heute nicht identifizierten–Bekannten des Mannes, der die Frau brutal vergewaltigte.

Die Staatsanwaltschaft klagte den älteren Mann der Schändung und Vergewaltigung an, den jüngeren der Vergewaltigung und forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren für den Älteren und 13 Monate bedingt für den Jüngeren. Die beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Verschiedene Versionen

Der Fall war bereits im Juli 2015 vor Gericht gewesen, jedoch unterbrochen worden: Das Gericht hatte ein zusätzliches Gutachten gefordert, um festzustellen, ob das Opfer zum Zeitpunkt der Tat urteilsfähig gewesen war (die FN berichteten). Das Gutachten habe gezeigt, dass sich die Frau aufgrund ihrer Behinderung nicht habe wehren können, sagte ihre Anwältin Manuela Bracher Edelmann den FN.

 «Die junge Frau ist zu naiv, um zu lügen oder zu manipulieren», sagte Bracher in ihrem Plädoyer. Vor den Ereignissen sei diese recht autonom gewesen, nun könne die Frau, die in einer Institution für behinderte Erwachsene wohnt, kaum mehr alleine aus dem Haus gehen. «Aus der lebensfrohen und extrovertierten ist eine traurige und verschlossene Frau geworden.» Die einzige Person, die in diesem Fall konstante Angaben gemacht habe, sei das Opfer, betonte Staatsanwältin Yvonne Gendre, die im älteren Angeklagten den Hauptschuldigen sah. «Er hat ihr Handicap ausgenutzt, um sein sexuelles Verlangen zu stillen.» Auch habe er den Jüngeren zu einem sexuellen Kontakt angestiftet.

Der Mann habe selbst ein intellektuelles Defizit und nicht bemerkt, dass die Frau behindert sei, sagte Thomas Meyer, Verteidiger des Älteren. Auch könne ihm keine gemeinsam mit anderen begangene Vergewaltigung vorgeworfen werden. «Natürlich hätte er die moralische Verpflichtung gehabt, bei der Vergewaltigung durch andere einzugreifen.» Eine Straftat habe er aber nicht begangen. Auch Marinka Gobet, Verteidigerin des Jüngeren, bestritt die Schuld ihres Mandanten. Dieser habe sich zwar neben die Frau gelegt und sie berührt, jedoch sofort aufgehört, als diese «Stopp» sagte. Das Gericht fällt sein Urteil am 4. Februar.

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