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Er ist in Freiburg geboren – und wird nun ausgewiesen

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Schon als Minderjähriger wurde er wegen leichter Körperverletzung verurteilt. Als Erwachsener kamen zahlreiche Verurteilungen wegen Gewalt und Diebstahl dazu; zweimal musste ein heute 28-jähriger Mann auch längere Gefängnisstrafen absitzen. Der Türke ist in Freiburg geboren und auch hier aufgewachsen. Doch nun muss er die Schweiz verlassen: Das Freiburgische Amt für Bevölkerung und Migration will seine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängern.

Ausbildung abgebrochen

Der Mann hat seine Ausbildung abgebrochen und arbeitet nur ab und zu. 2011 hat das Amt für Bevölkerung und Migration erstmals in Erwägung gezogen, ihn auszuweisen. Damals verzichtete es darauf, da der Mann in der Schweiz aufgewachsen ist. 2013 verurteilte ihn ein Gericht unter anderem wegen einfacher Körperverletzung zu einer 42-monatigen Haftstrafe.

86 Kilogramm Marihuana

Daraufhin kündigte das Amt für Bevölkerung und Migration dem Mann an, dass es erneut überprüfe, ob die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung noch gegeben seien. Während diese Überprüfung noch am Laufen war, wurde der Mann in Basel mit sechs Kilogramm Marihuana erwischt. Bei ihm zu Hause fand die Polizei weitere 80 Kilogramm. Das Amt für Bevölkerung und Migration entzog dem Türken daraufhin die Aufenthaltsbewilligung: Eine lange Haftstrafe alleine könne schon ein Grund für eine Ausweisung sein. Doch auch die Regelmässigkeit, mit welcher der Mann rückfällig werde, spreche gegen eine Aufenthaltsbewilligung.

Nicht angepasst

Der Türke zog den Entscheid vor das Kantonsgericht. Dieses stützt den Ausweisungsentscheid: Der Mann lebe zwar seit seiner Geburt in der Schweiz, doch habe er sich nicht an die hiesigen Ge- setze angepasst. Er habe die Gastfreundschaft der Schweiz nicht zu schätzen gewusst. Mit seinen schweren Verstössen gegen das Strafrecht gefährde er die öffentliche Sicherheit.

Eine Rückkehr in die Türkei werde für den 28-Jährigen sicher nicht einfach sein, schreibt das Kantonsgericht in seinem vor kurzem veröffentlichten Urteil. Doch sei dies zumutbar, da er Junggeselle sei und daher keine Familie betroffen sei. Auch sei er beruflich nicht an die Schweiz gebunden. njb

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