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«Er ist nicht mehr derselbe Mann»

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Ein Vermögensverwalter, der 70 Millionen Franken veruntreut hat, steht zurzeit vor dem Wirtschaftsstrafgericht.
Die Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft, die Verteidigung plädiert für Milde – der Mann habe sich gewandelt.

Was ist die richtige Strafe für einen Mann, der 70 Millionen Franken in betrügerischer Absicht veruntreut hat, später aber seine Fehler einräumt und Reue zeigt? Diese Frage wird in den kommenden Wochen von den Richtern des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Freiburg, wo seit Donnerstag ein ehemaliger Vermögensverwalter vor Gericht steht, aus allen Blickwinkeln beleuchtet werden. Dem gebürtigen Freiburger werden gewerbsmässiger Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, Geldwäsche und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Der Anlageberater, der die Vorsorgestiftung der Medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks ACSMS in den Ruin getrieben hatte, hatte Investoren hohe Erträge, ein garantiertes Kapital und teilweise sogar die Rückzahlung von früheren Verlusten versprochen. Die Pensionskasse ACSMS hatte dem Mann, der an der Spitze der Lausanner Firma Hope Finance stand, die Verwaltung ihres Vermögens anvertraut. Zwischen 2008 und 2013 hatte er von verschiedenen Investoren total rund 70 Millionen Franken erhalten.

Der Mann zeigt sich reuig

Doch das Geld ist verloren. Die ihm anvertrauten Mittel nutzte der Mann, um Dritte zu entschädigen, eine seiner Firmen zu finanzieren und um eine Rechnung für sein Chalet in Champéry zu bezahlen. Den Grossteil des Betrages, nämlich rund 43 Millionen Franken, investierte er in riskante Immobilienprojekte. Die restlichen 27 Millionen Franken setzte er für private Darlehen und Trading ein und bezahlte vorherige Investoren aus.

An der Gerichtsverhandlung zeigte er sich reuig: «Mir fehlte es völlig an Vernunft und Verantwortung gegenüber den Leuten, die mir ihr Geld anvertraut hatten. Ich habe sie belogen, ich habe sie verraten. Heute fällt es mir schwer, zu verstehen, wie ich das habe tun können.»

Die Zahl der Opfer ist lang. Die Staatsanwaltschaft hat zu jedem Fall eine detaillierte Stellungnahme abgegeben und kommt zum Schluss, dass sich der Vermögensverwalter in mehreren Fällen des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht habe. So betrog er beispielsweise Anleger, die keine Ahnung von Finanzen hatten, indem er sie unverhohlen darüber anlog, wohin ihr Geld floss.

Mangelnde Kontrolle

Hingegen sei bezüglich der ACSMS dieser Vorwurf nicht aufrechtzuerhalten, so die stellvertretende Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach. «Niemand im Stiftungsrat der Pensionskasse hat die Anlagen jemals überprüft», sagte Alessia Chocomeli-Lisibach.

Sie zog eine Parallele zur Pensionskasse der Buissonnets-Stiftung. Letztere wurde ebenfalls vom Angeklagten beraten, der ihr durch die Investition in Lehmann Brothers schwere Verluste zufügte. 2009 schlug der Vermögensverwalter einen Vertrag mit Ermessensspielraum vor. Die Einrichtung weigerte sich jedoch und verlangte die Rückzahlung der Investitionen. Hope Finance gab folglich 7,5 Millionen Franken zurück, was durch die von der ACSMS eingebrachten Mittel ermöglicht wurde. «Die Mitglieder der Buissonnets-Stiftung haben ihre gesetzliche Kontrollpflicht nicht vergessen», kommentierte Chocomeli-Lisibach.

Am Ende ihres Plädoyers forderte sie acht Jahre Gefängnis für den Angeklagten.

Verteidigung fordert höchstens 5 Jahre

Der Verteidiger des Angeklagten, Jacques Michod, bestritt den Sachverhalt im Grossen und Ganzen nicht. Aber im Hinblick darauf, dass sich die Parteien im Rahmen eines vom Wirtschaftsstrafgericht vor zwei Jahren abgelehnten vereinfachten Verfahrens auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren geeinigt hätten, bat er darum, dass die in Aussicht gestellte Haftzeit diese Dauer nicht überschreitet.

Der Anwalt schilderte den Weg seines Mandanten. Der wohlhabende Manager mit dem teuren Lebensstil und dem blinden Selbstvertrauen, der «auf einem anderen Planeten als dem unseren» lebt, sei einem «anderen Menschen» gewichen. Die zwei Jahre, die er im Gefängnis verbracht habe, hätten ihn auf den Boden der Tatsachen zurückgebracht.

Das Urteil wird am 5. Oktober verkündet. Dass die Geschädigten das gesamte Geld wiedersehen werden, ist unwahrscheinlich. Nachdem der Angeklagte mehr als 600 Tage lang in Haft sass bis Mai 2017, lebt er nun mit seinen zwei Kindern in Vevey in bescheidenen Verhältnissen und arbeitet in einem kleinen Unternehmen für digitales Marketing.

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