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Er kaufte, verkaufte und konsumierte Kokain – 22 Monate Gefängnis für einen Sensler gefordert

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Das Strafgericht Sense hat am Donnerstag den Fall eines Mannes verhandelt, der sich wegen Kauf, Verkauf und Konsum von Kokain verantworten muss. 

Das Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsidentin Pascale Vaucher Mauron hatte es am Donnerstag mit dem Fall eines Mannes zu tun, der mit Drogen gehandelt haben soll. Die Freiburger Staatsanwaltschaft wirft dem heute 36 Jahre alten Sensler vor, er habe zwischen Mai 2014 und Juni 2019 in der Stadt Freiburg Kokain gekauft. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er damals rund 270 Gramm für etwa 19 000 Franken erworben hat. Ein zweites Mal hat er in Flamatt 50 Gramm für 3500 Franken erworben, dies zwischen Mai 2018 und Juni 2019. Im Verlauf der Untersuchung hat der Mann zudem angegeben, dass ihm ein Kollege fünf Gramm Kokain geschenkt habe.

Verkauft und konsumiert

Einen Teil der Drogen hat der Angeklagte wieder verkauft. Ihm konnten vier Verkäufe nachgewiesen werden, die er mit Einzelpersonen getätigt hat, mal waren es 15 Gramm, mal über 40 Gramm. Er selbst habe jenes Kokain, das er nicht verkauft habe, konsumiert, was einer Menge von rund 210 Gramm entspricht.

Da der Angeklagte alle ihm zur Last gelegten Taten gestanden hat, wurde das Verfahren vor dem Strafgericht Sense in abgekürzter Form durchgeführt, das heisst ohne eigentliches Beweisverfahren.

Hoher Reinheitsgrad

Wie hoch die Strafe für den Handel mit Betäubungsmitteln ausfällt, hängt von der Menge, aber auch vom Reinheitsgrad ab. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin konnte beim sichergestellten Kokain einen Reinheitsgehalt von 59 Prozent nachweisen. Das bedeutet, dass der Angeklagte hochgerechnet mindestens 67 Gramm reines Kokain verkauft hat. Dies übersteigt gemäss Anklageschrift die Grenze des schweren Falls eindeutig.

Bedingte Strafe

Das ist auch der Grund, warum der Ansatz für die zwischen Anklage und Verteidigung ausgehandelte Strafe so hoch ist. Der Mann hat sich eines Verbrechens und nicht nur eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht. Der Antrag für die Verurteilung lautet wie folgt: Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Die Strafe sollte bedingt erfolgen mit einer Probezeit von drei Jahren. Das heisst, dass der Mann nicht ins Gefängnis gehen muss, es sei denn, er würde sich in diesen drei Jahren wegen ähnlicher Gesetzesverstösse erneut strafbar machen. Dann könnte die bedingte Strafe allenfalls widerrufen werden. Die 53 Tage, die der Verurteilte im Rahmen des Strafverfahrens in Polizei- und Untersuchungshaft verbracht hat, werden ihm angerechnet. 

Zudem muss der Mann gemäss ausgehandelter Vereinbarung zwischen Anklage und Verteidigung eine Busse von 2000 Franken bezahlen. Auch die Kosten für das Verfahren von 471 Franken sowie die Auslagen für den Pflichtverteidiger gehen zu seinen Lasten.

Das Gericht gibt das Urteil in den nächsten Tagen bekannt.

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