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Er klaute, was ihm in die Finger kam

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat einen Mann per Strafbefehl wegen mehrfachen Diebstahls, Einbruchdiebstahls,Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verurteilt. Er hat zwischen Januar 2013 und Sommer 2014 Bauern- höfe «besucht», ist gewaltsam in Gewerbebetriebe eingebrochen und hat in grossen Geschäften Waren mitgehen lassen. Er ist auch bei Freunden eingestiegen.

In einem Fall, der bereits im Januar 2013 in Cugy geschah und der ihm erst viel später zugeschrieben werden konnte, ist er in einen Bauernhof eingestiegen. Dort hat er etwa ein Kilogramm Marihuana gefunden, das zum Trocknen aufgehängt war. Er hat einen Koffer sowie einen Veloanhänger gestohlen, um die Pflanzen zu transportieren. In eine andere Wohnung ist er eingedrungen, nachdem er den Hausschlüssel in einem Schuh vor der Türe versteckt gefunden hatte. Er nahm einen Laptop und versteckte den Schlüssel danach wieder im besagten Schuh.

Das Sparschwein geklaut

Auf weiteren Diebestouren liess er zudem Computer, Schmuck, ein Sparschwein, eine Reisetasche, Lebensmittel und auch mal ein paar Flaschen Wein mitgehen. Mal kam er in die Häuser, weil sie nicht abgeschlossen waren, mal stieg er durch eine nicht genügend gesicherte Kellertür ein. Ab und zu wandte er dafür Gewalt an. Er stahl ein Mountainbike, das auf einem öffentlichen Platz in Payerne abgestellt war, und klaute aus einem nicht abgeschlossenen Auto Bargeld.

Die Polizei konnte ihm auch nachweisen, dass er zwischen Januar 2013 und Mai 2014 Marihuana und Kokain konsumiert hatte.

Das Urteil der Staatsanwaltschaft lautete auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 180 Tagen, mit einer Probezeit von fünf Jahren, sowie einer Busse von 500 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 882 Franken übernehmen. im

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