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Er liess seinen Hund nächtelang im Auto und wird nun dafür gebüsst

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Ein Rentner liess seinen Hund am Wochenende regelmässig in seinem Auto. Er wurde dafür gebüsst.

Mehr als ein Jahr lang, zwischen Juni 2019 und September 2020, liess ein 73-Jähriger seinen Hund regelmässig am Wochenende nachts und manchmal auch tagsüber in seinem Auto zurück. Dies auch bei sehr kalten Temperaturen. Die Autofenster waren nicht immer offen, der Wassernapf befand sich ausserhalb des Autos. Mehrere Leute meldeten dies dem Freiburger Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Das Amt für Veterinärwesen verwarnte den Mann. Doch im August 2020 meldete die Gemeinde selber dem Amt, dass der Hund erneut im Auto zurückgelassen worden sei – bereits die ganze Nacht und dann auch tagsüber, ohne Schatten.

Der Hundehalter erklärte den Behörden, sein Hund ziehe den Aufenthalt im «fahrenden Hundehaus» dem Schlafen in einer Wohnung vor. Er gehe davon aus, dass ein Nachbar ihn anschwärze und sich damit für ein Parkplatzvergehen rächen wolle. Sein Hund fühle sich bei ihm wohl.

Es kostet ihn 600 Franken

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hingegen hält fest, dass es gegen das Tierschutzgesetz verstosse, einen Hund längere Zeit ohne Sozialkontakt zu halten. Mittels Strafbefehl verurteilte sie den Mann deshalb wegen Vernachlässigung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen, mit einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von 300 Franken. Der Hundehalter muss zudem Verfahrenskosten in der Höhe von knapp 300 Franken übernehmen.

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