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Er muss für sechseinhalb Jahre hinter Gitter

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Im Dezember 2013 haben drei Männer ein älteres Ehepaar in dessen Haus in Avry-sur-Matran überfallen. Als der Rentner die Türe öffnete, drangen die Männer in die Wohnung ein. Während ein Mann ihn in der Küche auf den Boden drückte, suchten die anderen mit der Frau nach Diebesgut. Einer verpasste ihr Ohrfeigen und Schläge. Die Täter erbeuteten Schmuck, Wertgegenstände und Bargeld im Wert von 90 000 Franken. Das Ehepaar erlitt multiple Prellungen; die Frau musste sich zwei Zähne entfernen lassen. Zudem litten beide nach dem Überfall unter grosser Angst und Schlafstörungen.

Das Strafgericht des Saanebezirks hat die drei Männer im März 2015 zu Freiheitsstrafe zwischen viereinhalb und sechseinhalb Jahren verurteilt. Zwei gingen in Berufung, und das Freiburger Kantonsgericht milderte im Mai 2015 die Strafe eines der Männer um ein halbes auf sechs Jahre.

Der andere stand erst gestern vor dem Kantonsgericht. Dazu war er eigens aus Deutschland hergebracht worden: Dort sitzt er wegen einer anderen Straftat eine mehrjährige Freiheitsstrafe ab. Sein Verteidiger Thomas Meyer plädierte nicht auf eine Strafminderung, sondern auf Freispruch: Sein Mandant sei an besagtem Tag gar nicht in Avry-sur-Matran gewesen, sondern in Luzern. Der heute 49-jährige Kosovare habe in der Schweiz seinen Onkel im Spital besuchen wollen. Die überfallene Frau habe ihn auf Fotos einmal identifiziert, dann wieder nicht. In der Wohnung gebe es zudem Spuren der beiden anderen Verurteilten, nicht jedoch seines Mandanten. «Und mit seiner Schuhgrösse 47 würden seine Spuren sicher auffallen.»

Zwei Zeugen hatten ausgesagt, den Mann in Avry gesehen zu haben: Einmal am Tag vor der Tat, als die drei in einem Auto sassen und den Tatort ausspionierten. Und einmal am Tag der Tat selber. Auch diese Aussagen zog Thomas Meyer in Zweifel. Er ging in seinem Plädoyer davon aus, dass die beiden anderen Verurteilten seinem Mandaten die Tat in die Schuhe schieben, um den wahren Täter zu schützen.

Die Freiburger Staatsanwältin Christina Dieu-Bach sah die Sachlage ganz anders: Für sie gibt es keine Zweifel daran, dass der Angeklagte «massgeblich am Überfall beteiligt war»: dazu gebe es eine «erdrückende Beweislast». Das Opfer habe ihn eindeutig identifiziert, ein Zeuge habe sein Auto zur Tatzeit am Tatort gesehen und sich das Kennzeichen notiert. «Der Angeklagte zeigte eine erhebliche kriminelle Energie; er war brutal und verteilte Schläge.» Das Ehepaar leide noch heute unter dem «massiven Eingriff».

Rechtspraktikantin Laura Dingas, welche das Ehepaar vertrat, sagte: «Es ist schwer, zu glauben, dass er nicht dabei war.» Die beiden Zeugen hätten ihn als Fahrer des Autos identifiziert, und auch die Frau habe ihn eindeutig wiedererkannt. «Sie hatte ihn während dreissig Minuten aus nächster Nähe gesehen, als er mit ihr durchs Haus ging und sie schlug.»

Das Kantonsgericht unter der Leitung von Adrian Urwyler folgte der Argumentation der Staatsanwältin und der Vertreterin der Opfer: Es wies die Berufung des Angeklagten ab und bestätigte das Urteil des Strafgerichts des Saanebezirks. Somit muss der Mann für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis und solidarisch mit den beiden anderen Verurteilten dem Ehepaar Kosten erstatten und eine Genugtuung von 20 000 Franken bezahlen.

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