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Er musste wegen ein paar Forellen sterben

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Am Sonntag, 24. September 1967, wurde Peter Philipona aus Brünisried am Ufer der Sense in der Nähe von Zollhaus erschossen. Knapp zwei Monate später konnte die Polizei den Täter verhaften. Eine Weile sah es nicht so aus, als ob die Tat aufgeklärt werden könnte, zu mysteriös waren die Umstände. Dass es dann aber doch gelang, ist einem kleinen Zettel und einem Hinweis aus der Bevölkerung zu verdanken.

Was war geschehen?

Der Wildhüter Peter Philipona war an besagtem Sonntagmorgen vor 53 Jahren gegen 9.30 Uhr mit seinem Auto in Richtung Schwarzsee gefahren. Dort hatte er zum einen eine Besprechung mit einem Polizisten. Zum anderen wollte er die Sonntagsmesse besuchen. Doch der 35-Jährige kam nie an. Da er als zuverlässig galt, fragte sich seine Familie in Alterswil schon bald, was wohl geschehen sei.

«Peter war ein guter Fussballer», erinnert sich Alt-Vizeoberamtmann Robert Sturny. Der Wildhüter habe damals beim FC  Brünisried gespielt. «Sein Bruder Paul hat mir erzählt, dass er sofort vermutet habe, dass etwas passiert sei, als Peter zum angesagten Spiel nicht aufgetaucht sei.»

Das Auto von Philipona fand man an der sogenannten Lengi Mur zwischen Plaffeien und Zollhaus. Der Bruder des Vermissten und die Polizei suchten nach ihm und fanden seinen Leichnam gegen ein Uhr in der Nacht von Sonntag auf Montag an der Böschung des linken Senseufers. Er wies mehrere Schusswunden auf. In der Umgebung fand man Patronenhülsen.

Aus «Wildfrevlerkreisen»?

Schnell war die Vermutung da, dass Philipona wohl unterwegs etwas Verdächtiges gesehen und darum angehalten habe. Der Untersuchungsrichter veranlasste eine Autopsie, und die Polizei ermittelte in alle Richtungen. Schon bei der ersten Medienmitteilung gaben die Behörden an, dass die Täterschaft möglicherweise in «Wildfrevlerkreisen» zu suchen sei. Der damalige Untersuchungsrichter Moritz Waeber rief die Bevölkerung bereits da auf, sich zu melden, sollte jemand etwas Verdächtiges wahrgenommen haben, wie es in einem FN-Bericht vom 26. September 1967 heisst.

Ein «Gnadenschuss»

Trotzdem kam die Polizei bei ihren Ermittlungen nicht weiter. Die Untersuchungen an der Leiche hatten aber einige Erkenntnisse ergeben: etwa, dass die Tat wohl zwischen 10 und 11 Uhr am Sonntagmorgen ausgeführt worden war und dass der Wildhüter mit drei oder gar vier Schüssen aus einer Parabellum-Pistole des Kalibers 7,65 erschossen worden war.

Zwei Schüsse hatten ihn ins Gesicht getroffen. Der eine wurde aus mehr als einem Meter Distanz abgegeben, der zweite war aufgesetzt, erfolgte also mit der Waffe direkt am Kopf. Dieser wurde von den Gerichtsmedizinern als sogenannter «Gnadenschuss» erklärt, «zur Sicherung des Todeserfolgs», wie es im Gutachten hiess. An der Brust und am Arm des Toten wurden weitere Wunden gefunden.

Und: Er war zu Hause in Halbschuhen losgefahren und trug bei seinem Auffinden Bergschuhe. Was ihn zum Anhalten und zum Wechseln der Schuhe gebracht hatte, blieb vorderhand im Dunkeln. Kinder, die in der Nähe gespielt hatten, und ein Landwirt, der nicht weit vom Tatort wohnte, hatten die Schüsse gehört. Sie hätten diesen aber keine Beachtung geschenkt, weil in der Gegend häufig geschossen werde – so wurde der Untersuchungsrichter an einer Medienkonferenz zitiert.

10 000 Franken Belohnung

Am 2. Oktober 1967 erschien in den FN ein Inserat mit der Überschrift «MORD». Untersuchungsrichter Moritz Waeber hatte eine Belohnung von 10 000 Franken ausgesetzt für alle Hinweise, die zur Aufklärung des Mordes am allseits beliebten Wildhüter führen würden. «Insbesondere sind Angaben wichtig über Waffenbesitz, Drohungen, Beobachtungen in der fraglichen und ausserhalb dieser Gegend, vor und nach der angegebenen Zeit, verdächtiges Verhalten von Personen usw.»

«Die Belohnung war damals so hoch angesetzt, weil eine Amtsperson in Ausübung ihres Dienstes umgekommen war», erklärt Hugo Schuwey, Brigadechef und stellvertretender Chef des Kriminaltechnischen Kommissariats.

Viele Alibis geprüft

Wochen vergingen. «Der Mord konnte trotz intensiver Nachforschungen durch die Sicherheitspolizei von Freiburg und Bern, ja sogar durch die Interpol, nicht geklärt werden», hiess es in einem FN-Artikel, der am 23. November 1967 erschien. Auch die ausgesetzte Belohnung habe «nur klägliche Ergebnisse» gebracht, wie es dort hiess. Es seien mehrere 100 Alibis geprüft worden, man gehe immer noch davon aus, dass es sich beim Täter um einen Wilderer handeln könnte. «Kam es, als Philipona dem fraglichen Wildfrevler die Waffe abverlangte, zu einer Panik? Löste sich dabei ein Schuss? Bis sich der Täter stellt, lebt er als Mörder unter uns», so endete der Zeitungsbericht.

Ein kleiner Zettel

Im gleichen Artikel wird ein kleiner handgeschriebener Zettel publiziert, den man beim Wildhüter fand. Eine mit Bleistift geschriebene, zusammengefaltete Notiz, mit der die Polizei damals nicht viel anfangen konnte. Darauf standen die Namen «Robert, René, Adele Vogt», das Datum «31. 12. 39», der Ort «­Riaz», der Beruf «Monteur» und die Adresse «Neuve-Ville 12». «Bildet der kleine Zettel den Schlüssel zur Aufklärung des Verbrechens?», hatte der FN-Redaktor als Legende darunter geschrieben. Dazu kam eine Reihe von Fragen, die die Polizei stellte: «Ist jemand bekannt, der sich gerne falsche Namen zulegt, vielleicht als Familienname Robert oder Vogt angegeben hat, ein Angeber ist und möglicherweise mit seinen Erfolgen im Wildern prahlt?»

Hinweis aus der Bevölkerung

Es ist genau dieser Zettel, der schliesslich zur Aufklärung des Verbrechens führte. Einem Mann war wegen des ungewöhnlichen Geburtsdatums ein Licht aufgegangen. Er kannte jemanden, der an diesem Tag Geburtstag hatte und auf den auch die anderen Angaben passten. Es waren keine Falschnamen, wie die Polizei angenommen hatte, sondern die Namen der Eltern der betreffenden Person. Durch den Hinweis dieses unbekannten Bürgers kam die Polizei dem Mörder auf die Spur. Sie verhaftete den 28-jährigen G.

Nach einigen Tagen legte G. auch ein volles Geständnis ab. Der Wildhüter hatte ihn an besagtem Sonntag erwischt, wie er in einem Schongebiet gefischt hatte. Philipona wollte G. nach der Aufnahme der Personalien zum Polizeiposten nach Plaf­feien bringen. G. gab an, dass der Wildhüter ihn am Arm gefasst habe. Dabei sei seine Pistole aus dem Kittel gefallen. Er habe sie vom Boden aufheben wollen, da sei ein Schuss losgegangen. Er sei dann von Panik ergriffen worden und habe noch drei weitere Schüsse auf den Wildhüter abgegeben.

G. war zum Zeitpunkt seiner Verhaftung Vater von drei Kindern, das jüngste war erst neun Monate alt. Er arbeitete bei der Freiburger Telefon-Direktion. Sein Chef beschrieb ihn als ausgezeichneten Arbeiter und zuverlässigen Mitarbeiter. Unter seinen Kollegen war er als leidenschaftlicher Fischer bekannt. Er hatte zahlreiche Preise gewonnen. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass er im Schongebiet zwischen Rufenen und Zollhaus gefischt hatte. Die Waffe hatte er nach der Tat in die Saane bei den Neiglen geworfen. Taucher der Polizei konnten sie tatsächlich bergen.

G. wurde schliesslich von einem Geschworenengericht zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt (siehe Kasten).

Zum 100-Jahr-Jubiläum gewährt die Kriminalpolizei Einblick in alte Fälle.

100 Jahre Kripo

Verhandlung

Neun Jahre Zuchthaus

Erst knapp zwei Jahre nach der Tat musste sich G. für den Tod von Peter Philipona vor Gericht verantworten. Die FN schrieben in ihren Ausgaben vom 3., 11., 12. und 13. Dezember 1969 darüber. Die Verhandlung fand vor einem Schwurgericht statt. Das heisst, dass zwölf vom Volk als Geschworene gewählte Bürger bei der Urteilsfindung massgeblich mitreden konnten. Sie mussten per Eid schwören, dass sie «ohne Furcht und Voreingenommenheit über Schuld oder Unschuld des Angeklagten» entscheiden würden.

Schon damals gab es umstrittene psychiatrische Gutachten. Das eine sagte aus, der Täter sei voll zurechnungsfähig, die Gegenexpertise erklärte ihn «in Folge Geisteskrankheit als voll unzurechnungsfähig». Also wurde eine «Oberexpertise» gemacht. Der damit beauftragte Psychiater erklärte, dass G. nicht geisteskrank sei, aber durch die lange Isolation und Untätigkeit in der Haft eine Psychose entwickelt habe. Die Zurechnungsfähigkeit sei darum «in einem leichten Grade» vermindert.

Variante der Geschichte

G. erzählte während der Verhandlung weitere Details der Tat, dies in leicht anderer Version als nach der Verhaftung. Als Philipona mit ihm nach Plaffeien gewollt habe, habe er den Entschluss gefasst zu fliehen. Er habe die Pistole, die er bis dahin in der Innentasche seiner Jacke getragen habe, in den Gürtel gesteckt. Er sei nervös gewesen und müde, weil er in der Nacht zuvor am Bett seiner kranken Tochter gewacht habe.

Der Wildhüter habe die Angelausrüstung und die gefangenen Forellen getragen und sei hinter ihm hergelaufen. G. habe das Tempo erhöht und davoneilen wollen. Philipona sei ihm nachgeeilt und habe in seine Tasche gegriffen. G. habe angenommen, dass er eine Waffe herausziehen wolle, und habe seinerseits seine Pistole gezogen. «Ich wollte nicht schiessen. Ich wollte ihn nicht verletzen, ich kannte ihn ja gar nicht», wird G. im Zeitungsbericht zitiert. Er habe in einer unkontrollierten Bewegung den Abzug gedrückt.

Sein Verteidiger erzählte an der Verhandlung, dass G. in einem schwierigen Umfeld aufgewachsen sei, mit einem Trinker als Vater. Das Verhältnis zu seiner Frau sei ebenfalls labil, da es dadurch belastet sei, dass die beiden mit den Eltern zusammenwohnen müssten. G. wird als mittelgrosser, schlanker Mann beschrieben, als verschlossen und unscheinbar. Als Zeugen sagten Nachbarn von G. aus, Arbeitskollegen und Fischerfreunde. Alle sagten, dass sie ihm die Tat nie zugetraut hätten. Die drei Psychiater beschrieben ihn als schwache, beeinflussbare Persönlichkeit, als einen, der leicht die Beherrschung verliere und unter Angstgefühlen leide – und deshalb eine Waffe besessen habe.

Die Emotionen gingen im Gerichtssaal wohl hoch, als auch Freunde und Arbeitskollegen des Ermordeten ihre Aussage machten. Sie beschrieben Peter Philipona als besonnenen Menschen und als guten Kollegen.

«Heftige Gemütsbewegung»

Immer wieder wurde in der Verhandlung das Thema Zurechnungsfähigkeit eingebracht – und damit auch die Frage nach mildernden Umständen und der Höhe des Strafmasses. Konnte der Passus «heftige Gemütsbewegung», wie er im Gesetz vorgesehen ist, hier zur Anwendung gebracht werden?

Sein Verteidiger, Anwalt Peter Wolhauser, wies auf den Gemütszustand seines Mandanten und die Bedeutung des Fischens für ihn hin. Sein Mandant habe einen Wanderpreis zu verteidigen gehabt und dies nur tun können, wenn er Forellen im Schongebiet fing. Hätten die Schüsse den Wildhüter nicht tödlich getroffen, ginge es «nur» um eine Gefängnisstrafe von maximal fünf Jahren. Der Anwalt verlangte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und davor eine Behandlung in einer psy­chiatrischen Anstalt.

G. wurde schliesslich wegen Totschlags zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Schwurgericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Joseph Daniel Piller. Dieser hatte in seinem Plädoyer auf die verschiedenen Versionen des Tathergangs hingewiesen. G. habe den Abzug bewusst gezogen, weil er gefürchtet habe, alles zu verlieren, was ihm lieb war: seinen liebsten Sport, seine Mitgliedschaft im Fischerklub, sein Ansehen. «Wer mit einer Pistole auf einen Mann schiesst, will ihn töten», wird Piller zitiert.

Der Verteidiger legte nach dem Urteil Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Diese wurde aber abgewiesen.

im

 

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