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Er sagte der Sozialhilfe nichts von seinem Geld

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Im Seebezirk hat ein Mann im Jahr 2018 Sozialhilfe beantragt. Bereits zwei Jahre zuvor hatte er sich von seiner Pensionskasse 64 700 Franken ausbezahlen lassen. Davon hatte er dem Sozialdienst nichts gesagt. Im Juli 2018 bezog er 61 000 Franken dieses Pensionskassengeldes und renovierte damit ein Haus in seinem Heimatland. Dies flog aber auf – und der Sozialdienst stellte fest, dass der Mann keine Sozialhilfe hätte beziehen müssen, wenn er sich sein Pensionskassengeld eingeteilt hätte. Darum hat der Mann gegenüber dem Sozialdienst nun eine Schuld von 21 000 Franken, nachdem er bereits einen Teil zurückbezahlt hat. Der Sozialdienst unterstützt den 64-Jährigen noch immer. Allerdings wurde ihm der Grundbedarf im Rahmen einer Rückerstattung für ein Jahr um 15 Prozent oder 148 Franken pro Monat gekürzt. Zudem wird er nun mittels Strafbefehl wegen unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfe zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von 600 Franken verurteilt. Die Bewährungsfrist für die Geldstrafe läuft über drei Jahre.

njb

 

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