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Er schoss auf die Katze, die an seine Wand urinierte

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Danach tat es ihm leid. Im Moment war er aber einfach genervt – genervt über den Kater des Nachbarn, der da an seine Hausmauer urinierte. Und so holte der Mann seinen Karabiner hervor und schoss auf das Tier mit dem roten Fell.

Er traf den Kater am Kopf und verletzte ihn schwer am Kiefer. Das Tier starb noch am selben Tag, obwohl sein Besitzer es ins Tierspital Bern brachte.

Der Besitzer des Katers zeigte den schiesswütigen Nachbarn an. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den 48-Jährigen nun mittels Strafbefehl wegen Sachbeschädigung und Verstosses gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, bereut der Mann seine Tat. Er übernimmt freiwillig alle Kosten des Tierspitals und ist damit einverstanden, dass sowohl sein Karabiner als auch eine Luftpistole, die er besitzt, zerstört werden.

Legal erworbene Waffen

Gegen das Waffengesetz hat der Mann nicht verstossen; er hat beide Waffen legal erworben. Zudem hat er auf seinem Privatgrundstück geschossen, so die Staatsanwaltschaft.

Der Mann erhält eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Er muss eine Busse von 300 Franken bezahlen und für die Verfahrenskosten in der Höhe von 415 Franken aufkommen.

njb

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