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Er sitzt noch immer in Untersuchungshaft

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Der ehemalige Gemeindekassier von Belfaux sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung, Geldwäscherei, Betrug und eventuell auch ungetreuer Geschäftsführung im letzten August ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet: Von der Gemeinde beauftragte Experten hatten dubiose Abbuchungen gefunden. Nach heutigem Wissensstand hat der Kassier zwischen 2004 und 2019 rund sechs Millionen Franken mittels gefälschter Buchhaltungseinträge abgezweigt. Er gibt dies auch zu.

Der Mann wird noch etwas länger hinter Gittern bleiben müssen – mindestens bis am 23.  September. Er hat sich bis vor Kantonsgericht dagegen gewehrt, dass seine Untersuchungshaft erneut verlängert wird. Doch das Gericht stützt nun den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts.

Vor Bundesgericht abgeblitzt

Der Mann hatte bereits gegen frühere Haftverlängerungen rekurriert. Gegen einen Entscheid war der Angeklagte sogar bis vor Bundesgericht gezogen. Doch auch dieses hat im April die Beschwerde des Mannes abgewiesen.

Die Richterinnen und Richter auf allen Stufen argumentieren, dass der ehemalige Gemeindekassier Immobilien und Konti im Ausland habe – unter anderem in Brasilien, dem Land, aus dem seine Frau stammt. Daher bestehe Fluchtgefahr.

Brasilien hat Mitte Juli auf ein Rechtshilfeersuchen der Freiburger Staatsanwaltschaft geantwortet. Laut Urteil des Kantonsgerichts kam aus Brasilien ein USB-Stick, auf dem Anhänge mit 1137 Seiten zu finden sind. Die Konti seiner Frau in Brasilien wurden demnach gesperrt, ihr dortiges Haus wurde beschlagnahmt. Der Angeklagte sieht darum nicht ein, warum noch eine Fluchtgefahr bestehen solle – umso mehr, als seine Frau die Scheidung eingereicht habe und er darum keine Kontakte mehr zu Brasilien pflege.

Das sieht das Kantonsgericht anders. Noch immer fehle von 2,5 Millionen Franken jegliche Spur: «Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich das Geld auf einem oder mehreren Konti im Ausland befindet.» Angesichts der grossen Summe, über die der Mann so verfügen könnte, und der langen Haftstrafe, die in der Schweiz auf ihn warte, sei die Fluchtgefahr «hoch, real und konkret», heisst es im vor kurzem veröffentlichten Urteil.

Der Angeklagte brachte auch vor, dass er mit den Behörden zusammenarbeite. Das zweifelt das Kantonsgericht aber an: Er habe mehrmals nur das zugegeben, was die Untersuchungen zutage gefördert hätten. «Seine Zusammenarbeit war daher relativ.»

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 502 2020 123

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