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Er stand an der Schwelle zweier Epochen

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Der Freiburger Aristokrat Louis d’Affry hatte zu Beginn des 19. Jahrhunderts den Werdegang der modernen Schweiz entscheidend beeinflusst. Doch er musste lange warten, bis sein Leben und Werk in einer eigenen Biografie gewürdigt wurden. Just zum 200-Jahr-Jubiläum der Inkraftsetzung der Mediationsverfassung 1803 veröffentlichten die beiden Historiker Georges Andrey und Alain-Jacques Czouz-Tornare das Werk «Louis d’Affry 1743-1810. Premier Landamman de la Suisse. La Confédération suisse à l’heure napoléonienne».

Es dauerte nochmals rund zehn Jahre – so lange, wie die Mediation (1803 bis 1813) Bestand hatte – bis die deutschsprachige Übersetzung des Werks vorlag. Sie war auf Initiative von Monique von Wistinghausen, Vorsitzende der Stiftung d’Affry, zustande gekommen. Die Übersetzung sei ihr ein grosses Anliegen gewesen, sei doch von der Mediationsverfassung und vom Wirken ihres Vorfahren auch die Deutschschweiz betroffen gewesen, meinte sie am Donnerstag bei der Vorstellung der Biografie.

Versuch einer Versöhnung

Die von Napoleon diktierte Mediationsverfassung (Mediation = Vermittlung) war von den damals 19 Kantonen mit unterschiedlicher Begeisterung aufgenommen worden. Die Urner waren jedenfalls begeistert, schrieben sie doch an den neu in die Eidgenossenschaft aufgenommenen Kanton Waadt: «Endlich ist die so glückliche und heiss ersehnte Zeit angebrochen, wo wir durch die Güte des Allerhöchs-ten in den Genuss unserer Freiheit und Souveränität zurückkehren und wir durch die mächtige Vermittlung des grossen Konsuls (Napoleon) wieder die Verfassung haben, die erkauft mit dem Blut unserer Vorfahren aus ihnen und ihren Nachkommen während Jahrhunderten das glücklichs-te Volk gemacht hat.» Dieses Zitat stellen die beiden Autoren ihrem Werk voran.

Mit der Mediationsverfassung versuchte Napoleon, die zerstrittenen Eidgenossen zu befrieden. In der Folge der Französischen Revolution und den Bestrebungen, in der Schweiz einen Einheitsstaat (Helvetische Republik) zu schaffen, war es unter ihnen zu Streit und bürgerkriegsähnlichen Wirren gekommen. In der Verfassung wird festgelegt, dass die jeweiligen Verfassungen der 19 Kantone wieder in Kraft gesetzt wurden. Die Grenzen der Kantone wurden neu geregelt, und es sollte keine Untertanengebiete mehr geben. So kamen neu die Kantone Waadt, Aargau, Thurgau und Tessin zur Eidgenossenschaft. Auch St. Gallen und Graubünden wurden vollberechtigte Kantone. Die Kantone sollten ihre Verfassungen gegenseitig respektieren. Alle Kantone und ihre Einwohner sollten gleichberechtigt sein. Angelegenheiten, die alle Kantone betrafen, sollten wieder an der Tagsatzung beraten werden.

Vertreter Napoleons

Napoleon betraute den Freiburger Louis d’Affry mit der Durchsetzung der Mediationsverfassung. Er galt als einer der fähigsten Staatsmänner seiner Zeit und hatte während persönlicher Begegnungen mit Napoleon dessen Vertrauen gewonnen. Diese Nähe zu Napoleon brachte ihm andererseits bei manchen Eidgenossen Misstrauen ein. Georges Andrey und Alain-Jacques Czouz-Tornare belegen aber in ihrer Biografie, dass Louis d’Affry jeden Sachverhalt zum Vorteil der Schweiz auszunutzen verstand. Keine leichte Angelegenheit angesichts des Machtgehabes und der Launen Napoleons, aber auch der althergebrachten politischen Gepflogenheiten der Eidgenossen der neuen Schweiz gegenüber. Als erster Landammann der Schweiz – Freiburg war 1803 erste Hauptstadt der Schweiz – hat er es verstanden, die Grundlagen für die moderne Schweiz zu schaffen.

Georges Andrey, Alain-Jacques Czouz-Tornare: Der erste Landammann der Schweiz. Louis d’Affry 1743 -1810. Die Eidgenossenschaft in napoleonischer Zeit. Baden. Verlag «hier und jetzt», 2012. 344 Seiten, 32 Abbildungen. Im Buchhandel erhältlich.

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