Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Er verdient mit seiner Firma so viel, dass er keine Invalidenrente mehr erhält

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein heute 54-Jähriger hatte eine eigene Firma und arbeitete viel selber auf Baustellen, bis er 2002 einen Bandscheibenvorfall erlitt. Mit der harten Arbeit auf dem Bau war es vorbei. Der Mann meldete sich bei der Invalidenversicherung des Kantons Freiburg. Diese stimmte einer beruflichen Umorientierung zu: Der Mann erhielt in seiner eigenen Unternehmung eine Ausbildung für Büroarbeit.

Weil sich sein Gesundheitszustand verschlechterte, erhielt der Mann ab 2005 jedoch eine volle Invalidenrente, ab 2007 noch eine 80-Prozent-Rente.

2013 stellte die Invalidenversicherung fest, dass die Firma des Mannes unterdessen 29 Angestellte und fünf Lehrlinge beschäftigte–2002 hatte er zwei Angestellte gehabt, und seine Frau hatte ein 50-Prozent-Pensum für Büroarbeiten inne. Der Jahresumsatz war von einer halben Million Franken auf fünf Millionen Franken gestiegen. Der Mann zahlte sich selber einen Monatslohn von 3000 Franken aus; früher hatte er 8000 Franken verdient. 

Zudem stellte ein Spezialist der Invalidenversicherung fest, der Mann habe für eine Stelle als Verwalter seine Arbeitskraft fast vollständig wieder erlangt. Die Versicherung entschied daher, die Invalidenrente zu streichen.

 Der Mann wehrte sich dagegen: Die Umsatzzahlen hätten die Versicherung blind dafür gemacht, dass er immer noch nicht fähig sei, mehr als 20 Prozent zu arbeiten. Er zog den Fall vor das Freiburger Kantonsgericht.

Dieses hat nun der Versicherung Recht gegeben: Bei der Bestimmung der Invalidenrente gehe es nicht nur um die Frage der Invalidität, sondern vor allem auch um den Erwerbsausfall. «Der Invaliditätsgrad ist ein juristischer Begriff, der sich vor allem auf wirtschaftliche Elemente stützt, nicht auf medizinische», hält das Gericht in seinem Entscheid fest.

Klar sei, dass der Mann mit seinem Rückenleiden nicht mehr auf Baustellen arbeiten könne und dass sich sein Zustand aus medizinischer Sicht nicht verbessert habe. Seit er nur noch administrative Arbeiten ausführe, sei jedoch sein Unternehmen stark gewachsen. Auch wenn er nur zwei bis drei Stunden im Tag arbeite, generiere sein Unternehmen viel mehr Umsatz als vor seiner Invalidität. «Es sollte möglich sein, dass er sich einen höheren Lohn auszahlt», schreibt das Gericht. So verdiene seine Frau, welche zu 50 Prozent für die Firma arbeite, 7000 Franken im Monat; für das gleiche Pensum habe sie 2011 noch 3500 Franken erhalten.

Florierendes Unternehmen

Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Mann im Vergleich zu 2002 keinen Erwerbsausfall hat, da er sich deutlich mehr Lohn auszahlen könnte. Sein Unternehmen floriere, auch wenn der Mann nur 20 Prozent arbeite. «Arbeitet er heute nicht mehr, dann nur aus organisatorischen Gründen, nicht aber aus medizinischen.» Das Kantonsgericht weist den Rekurs des Mannes daher ab.

Der Mann ficht das Urteil an: Er geht vor Bundesgericht. 

Meistgelesen

Mehr zum Thema