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Er verunfallt mit dem geklauten Elektrorollstuhl

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Der 52-Jährige hat keinen Führerausweis mehr. Und zwar für keine einzige Kategorie von Fahrzeugen. Trotzdem schaffte er es, unter anderem für Fahren in angetrunkenem Zustand verurteilt zu werden.

Im Juli 2017 klaute der Mann in seiner Nachbarschaft einen Behindertenfahrstuhl auf drei Rädern. Damit fuhr er regelmässig herum – obwohl er dazu nicht berechtigt war, da er keinen Führerausweis mehr hatte. Mitte März dieses Jahres fuhr er damit in ein Auto und verbeulte dessen Kotflügel. Obwohl er den Unfall bemerkt haben musste, hielt er nicht an. Die Polizei stellte dann fest, dass der Mann auf seiner Unfallfahrt betrunken war.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann mittels Strafbefehl verurteilt. Unter anderem wegen Diebstahl, einfacher Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in angetrunkenem Zustand, pflichtwidrigem Verhalten bei einem Unfall mit Sachschaden und Fahren trotz Fahrausweis­entzug. Weil er wegen ähnlicher Vergehen vorbestraft ist, hat ihn die Staatsanwaltschaft zu einer unbedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dazu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von 1200 Franken.

njb

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