Im vergangenen Dezember sahen Polizeibeamte am Montrevers-Weg in Freiburg ein Auto ohne Kennzeichen. Sie brachten eine Wegfahrsperre an–mit dem Ziel, dass sich der Autohalter melden würde. Doch dieser, ein 21-jähriger Lehrling, dachte gar nicht erst daran: Er zerschnitt die Autokralle mit einer Stichsäge und warf sie bei Pensier in den Schiffenensee. Die Polizei kam ihm trotzdem auf die Schliche; wie, ist dem Strafbefehl gegen den Autobesitzer nicht zu entnehmen. Klar ist aber die Strafe: Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Markus Julmy verurteilt den Lehrling zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à zehn Franken und einer Busse von 500 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 350 Franken. njb
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Bei einer Grabaufhebung gedenken die Angehörigen noch einmal den schon lange Verstorbenen. Was genau passiert über und unter der Erde? …