Werner Gander, Leiter der Sektion Elektrizitäts- und Wasserrecht des Bundesamts für Energie (BFE), erklärte am Samstag auf Einladung der Organisation Hochspannung unter den Boden die Haltung des BFE zu im Boden verlegten, sogenannten verkabelten Hochspannungsleitungen und Freileitungen. «Grundsätzlich hat das BFE keine vorgefasste Meinung. Unser Amt agiert nicht für oder gegen die eine oder andere Leitungsvariante», sagte Gander. Das Beurteilungsschema Leitungen werde als Arbeitsinstrument gebraucht, um zu eruieren, wo die eine oder andere Leitungsvariante sinnvoll sei. Das BFE müsse die eingereichten Leitungsprojekte prüfen und dabei Faktoren wie die öffentlichen Interessen (Versorgungssicherheit), Preise, Auswirkungen auf die Landschaft und private Interessen wie Eigentum, Gesundheit, aber auch Investitionssicherheit berücksichtigen. Letztlich wolle das BFE erreichen, dass unter Beachtung dieser Kriterien «die richtige Leitung am richtigen Ort» gebaut werde.
«Aus den Augen, aus dem Sinn» sei kein Ansatz, auf den sich das BFE stützen könne. Es gebe keine Pauschallösung für den Bau von Hochspannungsleitungen. Das BFE setze sich für eine vernetzte Beurteilung und eine offene Diskussion der jeweiligen Leitungsprojekte ein. hw