Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Erfolg im dritten Anlauf?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Es ist ein Nachspiel zur Fusion von Lurtigen mit Murten, wenn die Totalrevision der Ortsplanung von Lurtigen heute öffentlich aufgelegt wird. Es ist bereits die dritte Planauflage, wie die Stadt Murten in einer Mitteilung schreibt. Und das kam so: Im August 2013 legte der damalige Gemeinderat von Lurtigen die Ortsplanungsrevision ein erstes Mal und Ende 2013 mit einzelnen Anpassungen ein zweites Mal auf. Dann wurden die Unterlagen dem Kanton weitergeleitet.

In die Fusion gerettet

Ein zentrales Element der Revision war laut der Mitteilung schon vor drei Jahren die Dimensionierung der Bauzonen in Lurtigen. Diese war zu diesem Zeitpunkt zum Nachteil von Lurtigen, so die Mitteilung: «Der Kanton hätte das Ortsplanungsdossier nur mit einer Auszonung von Bauland genehmigen können.» Angesichts der schwierigen Lage und der bevorstehenden Fusion mit Murten habe der Lurtiger Gemeinderat das Revisionsverfahren im Sommer 2015 auf Eis gelegt. Er habe stattdessen ein Zwischengutachten des Kantons verlangt und die entsprechenden Empfehlungen in die Planung eingebaut. Da nun, nach der Fusion, für die Berechnung das gesamte Gemeindegebiet des «neuen» Murtens als Grundlage genommen werde, sehe die Situation grundlegend anders aus.Mit einer Baulandkapazität von 108 000 Quadratmetern habe Murten prinzipiell genug Reserven, welche die Gemeinde einzonen könnte. Allerdings sei das zurzeit wegen des geltenden Bauzonenmoratoriums nicht möglich. Für den Murtner Ortsteil Lurtigen bedeute dies allerdings: Die Ortsplanungsrevision könne dennoch ohne Auszonungen genehmigt werden.

Verschiedene Elemente

Die Revision umfasst namentlich Änderungen im Richtplan, im Zonennutzungsplan und im Baureglement. Einsprachen müssen gemäss Mitteilung bis am 7. März eingereicht werden und sich auf die Änderungen im Zonennutzungsplan und im Gemeindebaureglement beschränken. Bemerkungen dürfen sich nur gegen Änderungen in der Richtplanung richten. fca

 Die Pläne liegen beim Oberamt des Seebezirkes, bei der Gemeindeverwaltung Murten und in der Zivilschutzanlage Lurtigen während der Öffnungszeiten auf. Die Zuständigen sind am 9. und 17. Februar zwischen 16 und 19 Uhr in der Zivilschutzanlage anwesend.

Meistgelesen

Mehr zum Thema