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Erfolgt der Schritt zu Transparenzund Öffentlichkeit nur halbherzig?

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freiburg Das Kantonsparlament hat am Dienstag das Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) in Angriff genommen. Dabei wurde von einem Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung zum Prinzip der Transparenz gesprochen. Mit dem neuen Gesetz soll auch der Kantonsverfassung nachgelebt werden, die dem Bürger das Recht auf Information und auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten garantiert.

Ganz gelungen ist der Paradigmenwechsel jedoch nicht: Der Rat lehnt den Zugang zu Dokumenten vor einem Entscheid des Staats- oder Gemeinderates ab. az

Bericht und Kommentar Seite 3

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