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Ergänzungsleistungen

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Ergänzungsleistungen

Staatsrat will Anpassung prüfen

Ist die Finanzierung der Altersbetreuung abgesichert? Und ist die Gleichbehandlung der Betagten in Heimen gewährleistet? Solche und ähnliche Fragen sollen laut Staatsrat im Konzept für Alterspolitik beantwortet werden.

Die Direktion für Gesundheit und Soziales arbeitet gegenwärtig an einem Konzept für Alterspolitik. Darin sollen Massnahmen aufgezeigt und künftige Bedürfnisse festgelegt werden, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf das Postulat. Im Rahmen der Alters-Studie sollten somit auch die Fragen im Bereich Altersbetreuung beantwortet werden. (Siehe FN vom 17. Juni, Postulat Weber-Gobet/Thomet.)

Kanton kann wenig entscheiden

Im Postulat haben Grossrätin Yvonne Stempfel und Grossrat Paul Sansonnens u. a. auch die Frage nach den Ergänzungsleistungen EL aufgeworfen. Da die Berechnungsweise auf Bestimmungen des Bundesgesetzes beruhe, stimme sie praktisch in allen Kantonen überein, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort.Selber entscheiden könne der Kanton etwa in der Festsetzung des Betrags für die Deckung des Lebensbedarfs oder beim Höchstbetrag für Mietzinskosten. Auch die Festlegung des Betrages für persönliche Auslagen gehöre in den Kompetenzbereich der Kantone. Seit 1992 gilt der Betrag von monatlich 320 Franken. Eine Anpassung könnte allenfalls in Betracht gezogen werden, räumt der Staatsrat ein.

Finanzausgleich

Zur Sprache gebracht wird ebenfalls der Neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen NFA. Er wird sich auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV auswirken, insbesondere auf Personen, die in einem Heim leben. Künftig müsse der Kanton den grössten Teil der Ergänzungsleistungen für Betagte im Heim alleine finanzieren, heisst es in der Antwort. Der Bund würde sich aber mit einem wesentlich höheren Betrag an den EL-Kosten von Personen, die zu Hause leben, beteiligen. Die genauen Bestimmungen werden voraussichtlich Ende Jahr vorliegen.Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat die Annahme des Postulats. il

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