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Erhebung aller Nutztiere mit Stichtag 4. Mai

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Autor: walter buchs

freiburg Im Interesse einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit habe der Bundesrat beschlossen, die Erhebung von Nutztierhaltungen auf alle Tierhaltungen auszudehnen. Daran erinnert das kantonale Amt für Landwirtschaft (LwA) in einer Medienmitteilung vom Montag.

Bis jetzt galt die Erfassungspflicht bekanntlich bereits für Halter von Klauentieren wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Seit dem 1. Januar 2010 müssen nun zusätzlich alle Betriebe, die Pferde, Geflügel, Speisefische oder Bienen halten, zentral registriert werden. Wie das LwA, das die Erhebung im Kanton mit Stichtag von heute Dienstag durchführt, präzisiert, gilt die neue Regelung auch für Hobbyhaltungen, also ebenfalls für nicht landwirtschaftliche Betriebe. Bei den Speisefischen müssen allerdings nur die professionellen Fischzuchten registriert werden.

Formulare bei Gemeinden

Die neu zu registrierenden Daten werden im Rahmen der koordinierten landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung aufgenommen. Formulare sind bei den Landwirtschaftsverantwortlichen jeder Gemeinde erhältlich.

Nebst der Anzahl Tiere, die am Stichtag gehalten werden, müssen auch die Koordinaten des Betriebes angegeben werden. Auf der Website www.geo.fr.ch können diese Koordinaten auf einfache Weise festgestellt werden, wie das LwA festhält.

Informationen beim Amt für Landwirtschaft, Tel.: 026 305 23 00.

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