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Erhöhung der Aufenthaltstaxen

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Der Staatsrat hat soeben den Höchstsatz der von den Verkehrsvereinen der Kategorie 1 und 2 erhobenen örtlichen Aufenthaltstaxen (Kurtaxen) ab Beginn des kommenden Jahres erhöht. Begründet wird diese Erhöhung durch die seit der letzten Erhöhung von 1995 gestiegenen Lebenshaltungskosten. Insbesondere sollen aber den Verkehrsvereinen, die ein permanentes Verkehrsbüro betreiben, die notwendigen Mittel hiezu zur Verfügung gestellt werden.

In die Kategorie 1 sind die Verkehrsvereine Charmey, Freiburg und Murten eingeteilt. In die Kategorie 2 unter anderem Schwarzsee. Ab dem kommenden Jahr wird somit die örtliche Kurtaxe in einem Hotel in Murten und Umgebung pro Nacht und Person Fr. 1.55 betragen. Das sind 20 Rappen mehr als bisher.
In einem Chalet oder in einer Ferienwohnung der Kategorie 2 (Schwarzsee) wird der Höchstsatz für die örtliche Kurtaxe von heute 95 Rappen auf Fr. 1.05 erhöht. In dieser Kategorie steigt die örtliche Kurtaxe für Wohnwagen von 80 auf 90 Rappen und jene in Massenlagern und Clubhäusern von 80 Rappen auf einen Franken.
Die Höchstsätze für die Verkehrsvereine in den Kategorien 3 und 4 (Jaun, Plasselb usw.) bleiben unverändert. – Zusätzlich zu den örtlichen Aufenthaltstaxen gibt es eine kantonale Aufenthaltstaxe. In Hotels und Ferienwohnungen beträgt diese zum Beispiel 60 Rappen und in Wohnwagen und Massenunterkünften 50 Rappen.

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