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Erinnerungslücken und Geschichtenerzähler

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Autor: Pascal jäggi

Freiburg Zwei Hauptfiguren, sechs weitere Angeschuldigte, dutzende Versionen. Dies die Kurzzusammenfassung von dem, was zwischen dem 17. Juni und dem 9. Juli am Strafgericht des Saanebezirks verhandelt wurde. O. M., dem die meisten Taten angelastet werden, hat zwar seine Rolle als rechte Hand von F. S., dem mutmasslichen Chef der Gruppe, die auch schon (wohl etwas übertrieben) als «türkische Mafia» bezeichnet wurde, eingestanden. Die konkreten Vorwürfe von Staatsanwältin Anne Colliard, sei es Drohung, Betrug oder Körperverletzung, bestritt er aber.

F. S. wurde von Opfern und ehemaligen Mitarbeitern als «Pate» dargestellt, der mit seinem Einfluss jeden zum Schweigen bringen konnte (und immer noch kann). Selber sieht sich dieser eher als Philosoph, der das Gericht mit seiner «Globalismus»-Theorie beglückte. Verurteilungen wegen Drogenhandels und Vergewaltigung passen weniger zum Bild des feinsinnigen Herrn.

Gemeinsame Ausflüge

Geschichten mit fragwürdigem Inhalt wurden einige erzählt. So besuchten beispielsweise drei Personen einen Bekannten, um Geld zurückzuverlangen. Nicht etwa als Drohkulisse waren die zusätzlichen Kräfte dabei, sondern um einen möglichen Streit zu schlichten, wie ein Zeuge am Mittwoch treuherzig aussagte.

Der gleiche Mann fuhr auch, zusammen mit einem Kollegen im Auftrag von O. M. nach Lausanne, um 400 Franken abzuholen, natürlich ohne Drohungen oder Einschüchterungen. «120 Kilometer für so wenig Geld? Es gab doch auch 2007 schon E-Banking», fragte Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin ungläubig. «Das war die Idee von O. M., nicht meine», war die Antwort des Zeugen.

Die anderen waren schuld

Überhaupt waren es immer die anderen, nie die Befragten selber. Wenn ein Schuldner zusammengeschlagen worden war, war keiner der vier anwesenden Angeschuldigten hauptverantwortlich, sondern der fünfte, der 2008 Suizid begangen hatte. Zwei Personen bestätigten in einem weiteren Fall eine Baseballschläger-Attacke auf einen Barbetreiber, bezeichneten aber O. M. und F. S. als Auftraggeber. Diese beiden wollten damit nichts zu tun gehabt haben und nannten Erstere als die Alleinverantwortlichen.

Wurde in den Vernehmungen vieles nur abgestritten, gab es vor Gericht teils detaillierte Schilderungen des jeweiligen Tattags zu hören. Auf die Spitze trieb es ein Angeschuldigter, der seit der ersten Vernehmung drei verschiedene Alibis vorweisen konnte. Dabei hätte er auch nur sagen können, dass er nicht am Tatort war. Seine Telefondaten hatten ihn mehrheitlich entlastet. Meist hiess die Antwort der Angeschuldigten und Zeugen aber nur: «Ich erinnere mich nicht so genau.» Definitiv der Standardsatz an den bisherigen Verhandlungstagen.

Noch ist der Prozess nicht abgeschlossen. Am 26. August kommen vermutlich die letzten Anklagepunkte zur Sprache, ab dem 2. September werden die Plädoyers gehalten und die Urteile gefällt.

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