freiburgDer Grosse Rat hat gestern auch zwei weitere Gesetzesrevisionen verabschiedet. So sind Grundstückübertragungen, die Immobiliengesellschaften betreffen, deren Aktiven hauptsächlich aus Grundstücken bestehen, von der Handänderungssteuer befreit, sofern diese Grundstücke ganz oder teilweise dem Handels- und Fabrikationszweck dienen. Laut Kommissionssprecher Theo Studer ist diese Revision wichtig für die KMU, da diese «ungerechtfertigten Steuern ihre Existenz gefährden können». Staatsrat Claude Lässer schätzte die Steuerausfälle pro Jahr auf 100 000 Franken.
Der Grosse Rat hat auch verschiedene Freiburger Gesetze an das neue Bundesgerichtsgesetz angepasst. Somit können praktisch alle Entscheide kantonaler Behörden letztinstanzlich mit Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden. az