Im Ringen um eine verfassungskonforme Reform des Freiburger Wahlsystems bringt die Kantonsregierung eine dritte Variante ins Spiel: Die Schaffung von Unterwahlkreisen. Bis zum 13. September läuft dazu eine Vernehmlassung, wie der Staatsrat gestern mitteilte.
Vor den Kantonswahlen2016 braucht es in jedem Fall eine Reform, denn das bestehende Wahlsystem ist seit der Verkleinerung des Kantonsparlaments auf 110 Mitglieder verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kam letzten Herbst auch das Kantonsgericht (die FN berichteten). In den Wahlkreisen Vivisbach und Glane werden nämlich bis zu 16 Prozent Wähleranteil für einen Sitz im Grossen Rat benötigt. Die Höchstgrenze des Bundesgerichts liegt bei 10 Prozent.
Auf Dubey zugegangen
Der Staatsrat schickte im Januar zwei Vorschläge in dieVernehmlassung: Entweder legtman die zwei Wahlkreise zusammen, oder man führt den Doppelten Pukelsheim ein. Dabei werden alle Stimmen einer Partei im Kanton zusammengezählt und bestimmt, wie viele Sitze sie zugute hat. Erst im zweiten Schritt werden die Sitze auf die Bezirke verteilt. Beide Vorschläge ernteten in der Vernehmlassung ein gemischtes Echo. Der Staatsrat bat deshalb den Freiburger Rechtsprofessor Jacques Dubey, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen.
In seinem Gutachten verweist Dubey auf das System der Unterkreise im Kanton Waadt und die «Gruppierung der Kreise», die in den Kantonen Luzern und Basel-Landschaft angewandt wird.In Kombination mit einem «Mini-Pukelsheim» liesse sich so ein verfassungskonformes Wahlsystem schaffen. Die Antworten aus der Vernehmlassung sollen dem Staatsrat und dem Grossen Rat erlauben, den geeignetsten Weg für den Kanton zu wählen, heisst es im Communiqué. sda/ak