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Erneute Verhandlung für die Speziallehrkräfte

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Sie brauchen weniger Zeit, um ihre Lektionen vorzubereiten, verbringen weniger Stunden damit, Prüfungen zu korrigieren, haben kaum jemals Elterngespräche und sind weniger in die Betreuung der Schülerinnen und Schüler eingebunden als beispielsweise Mathematiklehrerinnen und Englischlehrer: jene Lehrkräfte, die an den Kollegien Musik, Bildnerisches Gestalten oder Sport unterrichten. Darum müssen sie zwei Wochenlektionen mehr unterrichten als ihre Kolleginnen und Kollegen, um auf ein 100-Prozent-Pensum zu kommen, also insgesamt 26 Lektionen.

Eine Lehrerin und zwei Lehrer des Bildnerischen Gestaltens wehrten sich dagegen: Dies sei eine Ungleichbehandlung, argumentierten sie – und gingen vor das Kantonsgericht (die FN berichteten). Die Erziehungsdirektion habe nie genau angeschaut, was die Lehrerinnen und Lehrer im Fach Bildnerisches Gestalten leisteten; sie habe sich nur auf eine Studie aus dem Kanton Genf gestützt. Sie verlangten ein Gutachten zur Arbeitszeit der Lehrkräfte des Bildnerischen Gestaltens im Vergleich zu den Lehrkräften der Hauptfächer.

Das Kantonsgericht liess die Lehrerin und die beiden Lehrer Anfang Jahr aber regelrecht abblitzen. Es ging kaum auf ihre Argumente ein und folgte auf der ganzen Linie der Ansicht der Erziehungsdirektion – ohne die drei angehört zu ­haben.

Die Lehrkräfte zogen das Urteil vor das Bundesgericht. Dieses hat zwar die Frage der Arbeitszeit nicht angeschaut, entschied aber im Sinne der Spe­ziallehrer: Das Kantonsgericht muss den Fall noch einmal aufrollen und eine öffentliche Verhandlung durchführen, an der sich die Lehrerin und die beiden Lehrer äussern können.

njb

Bundesgericht, Entscheid 8C_136/2018; Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 601 2016 256

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