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Ernüchternde Bilanz bei Kontrollen im Bereich der Temporärarbeit

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Kontrollen bei temporär angestellten Arbeitskräften haben einige Mängel zutage gefördert.Bild Corinne Aeberhard/a

Ernüchternde Bilanz bei Kontrollen im Bereich der Temporärarbeit

Autor: Fahrettin Calislar

Das Freiburger Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) hat letztes Jahr zwölf Betriebe im Bereich Personalverleih auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin kontrolliert. Dabei entdeckten die Arbeitsmarktinspektoren in allen zwölf Betrieben Mängel, wie das AMA mitteilt.

«Das Resultat ist nicht so gravierend, aber auch nicht besonders gut», kommentiert der Dienstchef des AMA, Charles de Reyff, dieses Ergebnis auf Anfrage. Wenn seine Mitarbeiter besonders schlimme Fälle festgestellt hätten, wäre diesen Betrieben die Erlaubnis entzogen worden, erläutert er. Insgesamt arbeiten auf dem Kantonsgebiet 88 anerkannte Betriebe in dieser Branche.

Konkret wurden die Dossiers von 89 zufällig ausgewählten Arbeitnehmenden mit insgesamt 735 Verträgen eingehend untersucht. Es sei üblich, dass Temporärarbeiter mehrere Verträge mit mehreren Arbeitgebern hätten. Die Bilanz: Vier Betriebe bezahlten Überstunden mangelhaft, in elf Betrieben waren die Einsatz- und Verleihverträge nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgestellt. Ausserdem war rund jeder vierte Arbeitsvertrag unvollständig oder zu spät erstellt worden. In 202 Verträgen waren die Arbeitszeiten nicht genau festgelegt. Zwei Agenturen hielten gar unerlaubt Gehälter zurück. Die gute Nachricht: Immerhin konnten die Inspektoren feststellen, dass die Betriebe die Richtlinien im Bereich der Mindestlöhne weitgehend einhielten.

Bessere Nachkontrollen

Das AMA hat den betroffenen Betrieben verschiedene Massnahmen vorgeschrieben: eine Änderung der Arbeitsabläufe, eine Korrektur der Gehälter, eine Anpassung der Verträge und die Überweisung der Differenz zum vertraglichen Mindestlohn. Im Rahmen einer späteren Überprüfung stellte das AMA fest, dass alle Massnahmen umgesetzt wurden. «Die Fälle sind heute erledigt», betont de Reyff.

Seit Anfang dieses Jahres gilt der Gesamtarbeitsvertrag in der Branche der Temporärarbeitsvermittler. Er berechtigt das AMA, als Aufsichtsbehörde im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs zu wirken. Für die Kontrollen beschäftigt das Amt einen Inspektor und einen Juristen.

Das AMA führt die Kontrollen mit dem Mandat der kantonalen Kommission für die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMK) durch. Diese wurde über die Mängel informiert. Die Kommission hat das AMA aufgefordert, seine Kontrollen fortzusetzen.

Die BAMK ist für Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung, dem Arbeitsmarkt, der Arbeitslosigkeit und der Eingliederung von stellensuchenden Personen zuständig. Sie wird vom Volkswirtschaftsdirektor geleitet und besteht aus Vertretern der Bezirke und der Gemeinden, der Arbeitgeberverbände, der Arbeitnehmenden und der Kantonsverwaltung.

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