Der Kanton Freiburg entschädigt die politischen Parteien für ihren Aufwand bei Wahlen. Er gewährt direkte Hilfe, indem er Pauschalbeiträge entsprechend der Wählerstärke ausschüttet. Und er bezahlt als indirekte Hilfe bei kantonalen Wahlen die Druckkosten der Wahllisten und bei Nationalratswahlen die Ausgaben für Erstellung und Zustellung der Wahlzettel. Allerdings nur für ordentliche Wahlen.
In einer Motion haben die Grossräte David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz) und Jean-Pierre Siggen (CVP, Freiburg) im Februar gefordert, diese Unterstützung solle auch für Ergänzungswahlen gelten. Der Aufwand sei ähnlich wie bei ordentlichen Wahlen, die Parteien müssten deshalb von ihren Reserven zehren.
In seiner Antwort beantragt der Staatsrat, der Grosse Rat möge nächste Woche die Motion ablehnen. Er weist darauf hin, dass Freiburg nebst Genf der einzige Kanton sei, der neben indirekten auch direkte Beiträge gewähre. Bei mehreren gesetzlichen Anpassungen seit 1990 seien Ergänzungswahlen immer ausgeklammert worden, und es sei auch bloss zwei Mal zu solchen gekommen. Die Wahl um die Nachfolge von Isabelle Chassot ist der dritte solche Fall. Weiter weist der Staatsrat auf sein Strukturmassnahmenprogramm hin. Bei diesem müsse das Staatspersonal starke Opfer bringen, aber auch Subventionen würden gekürzt. In diesem Sinne sei es jetzt deplatziert, den Forderungen der Motionäre zuzustimmen.