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Erschlossene Quartiere sollen trotzdem überbaut werden können

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 Gleich zehn Grossrätinnen und Grossräte der CVP-BDP-Fraktion gelangen in Zusammenhang mit dem revidierten Raumplanungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, an den Staatsrat. Es sind dies Markus Bapst (Düdingen), Thomas Rauber (Tafers), Josef Fasel (Alterswil) Bruno Jendly (Düdingen), Bruno Boschung (Wünnewil), Susanne Aebischer (Kerzers), Patrice Longchamp (Torny-le-Grand), Jean-Pierre Doutaz (Epagny), Patrice Jordan (Vaulruz) und Patrice Morand (Bulle). Sie fordern in ihrem Auftrag, dass Sektoren von Ortsplanungen, in denen bisher mit der sogenannten Vorwirkung der Pläne gebaut wurde, dringend genehmigt werden. Dies soll innerhalb von sechs Monaten geschehen. Damit wollen die Freiburger Parlamentarier Rechtssicherheit herstellen. Sie erinnern den Staatsrat daran, dass in verschiedenen Gemeinden des Kantons Baubewilligungen unter Vorwirkung der Pläne erteilt wurden.

«Eigentlich illegal»

Die Grossräte zeigen in ihrer Begründung auf, dass Gemeinden im Rahmen ihrer Ortsplanungsrevision neue Wohnzonen beschlossen, diese öffentlich aufgelegt, dafür Quartierpläne entwickelt haben und in der Folge Erschliessungs- und Baubewilligungen erteilt wurden. «Dies alles unter Vorwirkung der Pläne.» Heute müsse nun festgestellt werden, dass diese Ortsplanungen nicht bewilligt seien. «Die bewilligten Bauten stehen somit ausserhalb der Bauzone und sind demnach eigentlich illegal», beschreiben die Politiker die Situation.

Sie fordern nun, dass für die so bebauten Sektoren durch eine Teilgenehmigung der Pläne und Reglemente «dringend» Rechtssicherheit hergestellt wird. Denn die heutige Situation sei für die betroffenen Gemeinden und Eigentümer unerträglich. Die Gemeinden hätten die Quartiere erschlossen und mit der Genehmigung der Planung rechnen dürfen. Es gebe keine Gründe dafür, diese jetzt nicht fertig zu bauen.

Entschädigung fordern

Sollte es nicht möglich sein, die bereits erschlossenen Quartiere fertig zu bauen, würden die Gemeinden hohe Entschädigungsforderungen betroffener Eigentümer riskieren, halten die Grossräte fest. Die Eigentümer wiederum seien auch nicht besser dran, da ihre Häuser in einer «Grauzone» stünden. Die Grossräte fordern, dass der Staatsrat den Auftrag rasch behandelt. ak

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