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Erst eine Etappe weiter

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Es war nach dem Auftakt am Montag (die FN berichteten) gestern bereits der zweite Tag, an dem sich der Grosse Rat mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Sonderpädagogik auseinandersetzte. Immerhin konnte die erste Lesung nun abgeschlossen werden. Die zweite Lesung und die Schlussabstimmung wird aber erst in einer späteren Session stattfinden. Angesichts der nur dreitägigen Septembersession und den vielen anderen wichtigen Themen wie etwa dem Staatspersonalgesetz (siehe oben) hätte die Zeit dafür wohl auch kaum gereicht. Für Grossratspräsident Bruno Boschung (CVP, Wünnewil) war dies aber nicht weiter tragisch, wie er auf Anfrage sagte. Dieses neue Gesetz sei nicht so dringend, dass unbedingt noch diese Woche eine Beschlussfassung auf den Tisch hätte kommen müssen. Ausserdem rechne er aufgrund der vielen abgelehnten Änderungsanträge damit, dass man das Dossier wohl noch in einer der nächsten Sessionen unter Dach und Fach bringen könne. Gemäss Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP) ist es das Ziel, dass das Gesetz auf den 1. August 2018 in Kraft treten kann.

Drei Mal bachab geschickt

Und tatsächlich: Sämtlichen gestern im Rat formulierten Änderungsanträgen erteilte das Kantonsparlament eine mehr oder weniger klare Abfuhr. So scheiterte Madeleine Hayoz (CVP, Cressier) mit ihrer noch am Montagabend thematisierten Forderung, dass die niederschwelligen sonderschulischen Angebote in den Bereich der Schulinspektoren und nicht in denjenigen der Sonderschulinspektoren fallen sollten, deutlich. 2 zu 91 Stimmen lautete das klare Verdikt des Rats. Etwas weniger eindeutig war das Nein zum Änderungsantrag von Gaétan Emonet (SP, Remaufens). Immerhin 34 Grossräte unterstützten seine Forderung, die vorschulische psychomotorische Förderung von Kindern durch freischaffende Leistungsanbieter zu unterstützen. Doch 56 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus. So war auch dieses Thema vom Tisch. Und auch der Wunsch von Philippe Savoy (SP, Corpataux), dass es für die zuständige Abklärungsstelle obligatorisch sein müsste, vor einer zusätzlichen Massnahme wie etwa im Bereich der Logopädie weitere Fachpersonen – auch aus dem medizinischen Bereich – zu konsultieren, fand bei der Mehrheit des Kantonsparlaments kein Gehör. Sein Änderungsantrag wurde mit 17 gegen 74 Stimmen ebenfalls bachab geschickt.

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