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Erst Halbzeit in Sachen Flüsterbeläge

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Die Sektoren der Kantonsstrassen, in denen ein lärmarmer Strassenbelag eingebaut wird, werden auf der Grundlage des Lärmbelastungskatasters bestimmt. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Grossrat Nicolas Galley (SVP, Ecuvillens) fest.

Das heisst, dass lärmarme Strassenbeläge nur dort eingebaut werden, wo die Immissionsgrenzwerte gemäss der Lärmschutz-Verordnung des Bundes überschritten werden. Ausgenommen davon sind gewisse Strassenabschnitte, wo dies keine adäquate Lösung ist, weil die Belastung des Belags besonders hoch ist – wie etwa bei Kreiseln, engen Kurven und starken Gefällen oder in den Höhenlagen, die einen häufigen Einsatz von Schneeketten im Winter verursachen. Mit anderen Worten: Lärmarme Strassenbeläge müssen hauptsächlich innerorts eingebaut werden, und zwar auf Strassenabschnitten, die von lärmempfindlichen Gebäuden gesäumt werden. Insgesamt müssen laut dem Staatsrat 220 Kilometer des 640 Kilometer langen Kantonsstrassennetzes mit einem lärmarmen Strassenbelag ausgestattet werden. Bis heute wurde das auf rund 110 Kilometern verwirklicht.

Lebensdauer: 10 bis 15 Jahre

Die durchschnittlichen Kosten für den Einbau eines lärm­armen Strassenbelags entsprechen gegenwärtig den Kosten für den Einbau eines Standardbelags, so die Kantonsregierung weiter. Für beide Arten werden dieselben Zuschläge und das gleiche Bitumen verwendet. Der Unterschied liegt im grösseren Hohlraumgehalt, der dank einer besonderen Siebsummenkurve und einer spezifischen Walztechnik erreicht wird. Zu den Mehrkosten über die gesamte Lebensdauer des Belags liegen laut dem Staatsrat nur unvollständige Analyseelemente vor.

Um bis zum Ende der Lebensdauer eine akustische Wirkung von mindestens minus drei Dezibel sicherzustellen, geht die Kantonsregierung derzeit für lärmarme Strassenbeläge von einer Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren aus, gegenüber 20 Jahren für einen Standardbelag. Die entsprechenden Forschungsergebnisse seien jedoch vielversprechend. Es sei wahrscheinlich, dass die lärm­armen Strassenbeläge mit einem spezifischen Unterhalt und einem neuen Reprofilierungsverfahren mittelfristig die Lebensdauer von Standardbelägen erreichen. Die Schicht, die für die Reduktion der Lärm­emissionen sorge, sei nur drei bis vier Zentimeter dick. Es reiche somit aus, diese Schicht am Ende ihrer Lebensdauer zu ersetzen. Die darunter liegenden Schichten mit einer Dicke von 14 bis 19 Zentimetern müssen dabei laut dem Staatsrat nicht ausgetauscht werden.

Um die akustische Wirkung der lärmarmen Strassenbeläge zu bewahren und zu verlängern, müsse allerdings sichergestellt werden, dass die entsprechenden Hohlräume nicht durch Schlamm und andere Rückstände verstopft würden. Daher seien besondere Reinigungsmassnahmen nötig. Hierfür habe das Tiefbauamt eine neue Maschine gekauft, die eine grössere Saugkraft und einen grösseren Tank für das Reinigungsabwasser habe.

Nicolas Galley wollte in diesem Zusammenhang auch wissen, wieso bei mehreren Ortsdurchfahrten in diesem Zusammenhang auf eine Mittellinie verzichtet worden sei. Das trägt aber laut dem Staatsrat zur Verkehrsberuhigung bei, da die Verkehrsorientierung der Strassen vermindert werde.

Galley zeigte sich gestern auf Anfrage erfreut, dass die Antwort des Staatsrats nach nicht einmal zwei Monaten bereits eingetroffen sei. Im Detail könne er aber noch nicht zu dieser Antwort Stellung nehmen.

Zahlen und Fakten

Zu Beginn drei Dezibel weniger

Abrollgeräusche von Fahrzeugen verursachen gemäss dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) bereits ab 25 Stundenkilometern mehr Lärm als Antriebsgeräusche. Leise Strassenbeläge können den entsprechenden Lärm aber markant reduzieren. Das Bafu fördert die Entwicklung lärmarmer Technologien, weil solche Massnahmen an der Quelle flächendeckend wirken – im Gegensatz zu Schallschutzwänden oder -fenstern. Ein Belag gilt als «lärmarm», wenn über seine gesamte Nutzungsdauer mindestens ein Dezibel weniger Lärm entsteht als bei einem konventionellen Strassenbelag. Zu Beginn der Nutzungsdauer muss die Lärmreduktion mindestens drei Dezibel betragen. Das entspricht einer Halbierung der Verkehrsmenge.

jcg

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