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Erste Sitzung am 20. Mai

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Verfassungsrat kann an die Arbeit gehen

Das provisorische Büro hat zudem auf Vorschlag der Bevollmächtigten der Wahllisten die Mitglieder der Validierungskommission ernannt, wie die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung schreibt. Deren Aufgabe ist es, die Wahlakten zu den Verfassungsratswahlen vom 12. März 2000 zu prüfen. Diese Kommission setzt sich wie folgt zusammen: Pierre Aeby (sp, Estavayer-le-Lac), Jacques Barras (svp, Bouloz), Carmen Buchiller (Offene Liste, La Tour-de-Trême), Marie Garnier (Offene Liste, Freiburg), Claude Schorderet (cvp, Freiburg), Robert Sturny (csp, Tafers). Diese Kommission wird sich selbst konstituieren.

Traktandenliste
für die erste Sitzung wird erstellt

Wie der Mitteilung weiter zu entnehmen ist, hat das provisorische Büro zudem einen Entwurf für eine Traktandenliste sowie einen Entwurf zu Bestimmungen über die Arbeitsweise und die Beratungen der ersten Sitzung des Verfassungsrates geprüft. Es wird seine Arbeiten im Hinblick auf die erste Sitzung des Verfassungsrates in Kürze weiterführen, wie die Staatskanzlei weiter ausführt.

Verfassungsratswahl:
fünf Beschwerden

Bis gestern 16.00 Uhr sind beim Staatsrat fünf Beschwerden gegen die Wahl des Verfassungsrates eingereicht worden. Die Beschwerdefrist ist aber erst gestern um Mitternacht abgelaufen. Die Beschwerden sind von folgenden Personen resp. Gruppierungen eingereicht worden: John Clerc, Freiburg, Doris Leibsig, Heitenried,Romain Barras, Lossy, sowie von einer Gruppe bestehend aus Carole Bersier, Vuadens, Gérald Deschenaux, Vaulruz, Daniel Demierre, Marsens, Yvan Beaud, Albeuve, und Maria Theresia Zurrên-Krummenacher (Lebendige Demokratie, Schmitten).

Maria Theresia Zurrên verlangt dabei gar die Annullierung der Wahlen und einen neuen Urnengang. Sie hält in der Begründung ihrer Beschwerde fest, dass wegen des Quorums von 7,5 Prozent total 6 Sitze mit Personen besetzt worden seien, «die die Wähler gar nicht wollten». Sie fordert deshalb Neuwahlen ohne Anwendung des Quorums. Sie erinnert daran, dass das Quorum bei den Grossrats-Wahlen eingeführt worden sei, «um eine Parteienzersplitterung zu vermeiden». Eine solche Zersplitterung sei angeblich dem guten Gang der Tagesgeschäfte hinderlich. «Die Verfassungsrevision ist nun aber gerade kein Tagesgeschäft, sondern Grundlagenarbeit, an der möglichst alle Bevölke- rungsschichten ein Mitsprachrecht haben müssen, gerade auch solche, die im gängigen politischen Prozess wenig oder gar nichts zu sagen haben», hält sie in der Begründung ihrer Beschwerde weiter fest.

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