Nachdem im Bodensee- und Genferseegebiet in den vergangenen Tagen über 80 tote Wildvögel gefunden worden waren, welche mit dem Vogelgrippevirus infiziert waren, hat Freiburg nun auch einen Fall von Vogelgrippe. Am Montag fand ein Wildhüter-Fischereiaufseher in Estavayer am Neuenburgersee einen verendeten jungen Höckerschwan. Das Tier wurde sodann im Nationalen Referenzzentrum für Geflügel in Zürich untersucht. Ergebnis: Das Tier hatte das H5N8-Virus. Zwei tote Silbermöwen und eine Lachmöwe wurden nach Angaben des stellvertretenden Kantonstierarztes Michel Schmitt negativ getestet. Das Ergebnis für einen Kormoran steht noch aus.
Inzwischen weitete der Bund die Schutzmassnahmen auf die ganze Schweiz aus. Ab heute kann er unter bestimmten Bedingungen eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. «Unser einziges Ziel ist es, das Geflügel zu schützen», sagte Hans Wyss, Direktor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), gestern vor den Medien in Bern. Um jeden Kontakt der Tiere zu vermeiden, müssen Fütterung und Tränke in Zukunft in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten liessen, müssten die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden. Dennoch sei es nicht notwendig, alle Tiere einzusperren, sagte Lukas Perler, Bereichsleiter im BLV.
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«Unser einziges Ziel ist es, das Geflügel zu schützen.»
Hans Wyss
Direktor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen