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Erstmals ein Luchs-Frevler verurteilt

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Untertitel: Schweizer Präzedenzfall:Ein Monat bedingt für ehemaligen Förster

Mithilfe von Fotofallen konnte im Januar 2003 ein ehemaliger Oberländer Förster überführt werden. Er hatte einen Luchs geschossen und daheim entsorgt. Als Begründung sagte er in der Untersuchung, er habe nicht zusehen wollen, wie die Zahl der Rehe und Gämsen zurückginge. Vom Erscheinen vor dem Polizeirichter in Freiburg war der Mann aus gesundheitlichen Gründen dispensiert.

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