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Erwin Kessler vor Bundesgericht abgeblitzt

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freiburg Am 28. April hat der Polizeirichter des Saanebezirks den bekannten Tierschützer Erwin Kessler wegen Verleumdung und Beleidigung zu 45 Tagessätzen zu 70 Franken verurteilt. Verleumdet hatte er Staatsrat und Landwirtschaftsdirektor Pascal Corminboeuf in der Zeitschrift «Acusa-News». Kessler hatte Corminboeuf kurz vor den Staatsratswahlen im Oktober 2006 Kontrollversagen vorgeworfen und dabei sein Bild direkt neben Fotos von einer unzulässigen Tierhaltung publiziert.

Nachdem Kessler schon beim Kantonsgericht abgeblitzt war, hat nun auch das Bundesgericht seinen Rekurs abgelehnt. Dieses ist zum Schluss gekommen, dass das Kantonsgericht als Appellationshof richtig entschieden hat. Es ist dabei nicht auf die Frage eingegangen, ob Kessler Staatsrat Corminboeuf zu Recht kritisiert hat. az

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