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«Es geht um die Sicherheit der Kinder»

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Autor: Marc Kipfer

Der Verkehr war einmal mehr das dominierende Thema der Gemeindeversammlung von Courlevon. Am Montagabend drehten sich die Diskussionen um die geplante Verkehrsberuhigung in Coussiberlé.

Auf Verlangen der Gemeindeversammlung vom Frühjahr 2007 hatte der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit einem Murtner Ingenieurbüro ein Projekt zur Verkehrsberuhigung in Coussiberlé ausgearbeitet. Anschliessend fand eine Besprechung mit dem für Gemeindestrassen zuständigen kantonalen Beamten statt. Dieser legte vor Ort fest, inwiefern das Projekt angepasst werden musste. Die Genehmigung vom Kanton, so hoffte man im Gemeinderat, hätte damit zu einer reinen Formsache werden sollen.

Im Herbst 2007 bewilligte die Gemeindeversammlung – mit dem Vorbehalt weiterer Änderungen – einen Kredit von 20 000 Franken.

Ein Trottoir, das keiner will

Vier Monate habe der Kanton gebraucht, um das Projekt zu prüfen, beschwerte sich Fritz Müller, Ammann von Courlevon, an der Gemeindeversammlung vom Montag. Die Stellungnahme habe den Gemeinderat «fast aus den Socken gehauen», hiess es in der Botschaft zur Versammlung. Das eingereichte Projekt, das einen Längsstreifen für die Fussgänger sowie bauliche Massnahmen vorsah, sei nur als Provisorium bewilligt worden. Der Gemeinde sei die Pflicht auferlegt worden, bereits jetzt mit der Planung eines Trottoirs zu beginnen, welches zu einem späteren Zeitpunkt das Provisorium ersetzen müsse.

«Für ein Provisorium geben wir aber nicht 20 000 Franken aus», sagte ein ratloser Fritz Müller an der Gemeindeversammlung. Dazu kommt, dass in Coussiberlé offenbar niemand ein Trottoir will. «Dann wäre ja die halbe Strasse weg», äusserte sich eine Bürgerin.

Vor Ort keine Einigung

«Natürlich ist ein Trottoir nicht Pflicht», rückt der für die Strassensignalisation zuständige Mitarbeiter im kantonalen Tiefbauamt, Jean-Pierre Fest, die Dinge ins richtige Licht. Das Trottoir habe sein Amt dem Gemeinderat von Courlevon nur «eindringlich empfohlen», da die im Projekt vorgesehenen Längsstreifen keinen physischen Schutz für die Fussgänger bieten. «Wir können solche Längsstreifen nur auf wenige Jahre hinaus als Provisorium bewilligen. Dies betrifft natürlich nicht die baulichen Massnahmen», so Fest.

Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um ein Dorf oder eine Stadt handle. «Beim Kanton verwechselt man unser Dorf wohl mit der Stadt Freiburg», hatte es an der Gemeindeversammlung geheissen. In der Botschaft zur Versammlung bezeichnet der Gemeinderat den Auftritt der zuständigen Beamten als «unerträglich arrogant» und «zeitweise rotzfrech». Dieser in der Botschaft angeschlagene Ton stösst selbst in Courlevon mehreren Bürgern sauer auf.

Jean-Pierre Fest nimmt die Vorwürfe ernst, entgegnet jedoch: «Wir haben Gesetze und Normen zu beachten; darin wird selbstverständlich zwischen städtischen und dörflichen Infrastrukturen unterschieden.» Dem Gemeinderat hatten die Beamten nach einer erneuten Besprechung vor Ort, die ohne Einigung endete, empfohlen, sich an die BfU zu wenden. Diese gab dem Gemeinderat später den gleichen Bescheid: Längsstreifen sind nur als vorübergehende Notlösung zulässig.

Zusicherung am Telefon

In Coussiberlé sucht man angesichts der Spannungen zwischen dem Gemeinderat und dem Kanton inzwischen selber nach Lösungen. Ein Anwohner hat sich telefonisch beim Tiefbauamt erkundigt. «Herr Fest hat uns die Zusicherung gegeben, dass er eine kostengünstige Lösung unterstützen würde, bei der man ganz einfach den bereits bestehenden, aber kaum beachteten Rechtsvortritt zusätzlich markiert», sagte die Ehefrau des Anwohners an der Gemeindeversammlung.

«Klipp und klar formuliert»

Jean-Pierre Fest bestätigte dies am Dienstag gegenüber den FN. «Den Vorschlag mit den Markierungen haben wir der Gemeinde bereits in unserem Gutachten unterbreitet. So könnte die gefahrene Geschwindigkeit effizient gesenkt werden. Wahrscheinlich wurde das Gutachten vom Gemeinderat nicht richtig gelesen», vermutet Fest. «Formuliert ist es nämlich klipp und klar.»

Der zuständige Gemeinderat Bruno Rohrer will sich nun mit den aktiven Bürgern in Coussiberlé absprechen und mit einem schlankeren Projekt erneut an das Tiefbauamt gelangen. Letztlich gehe es um die Sicherheit der Kinder.

Für bauliche Massnahmen hätten sich die direkt Betroffenen in Coussiberlé ohnehin nie interessiert, sagt ein Anwohner gegenüber den FN. Er weiss: «Für die Markierung des Rechtsvortritts braucht es nur ein einfaches Gesuch. Dieses könnte schon innerhalb eines Monats bewilligt sein.»

Die Hoffnung scheint also berechtigt, dass der Raserei in Coussiberlé schon bald mit einer finanziell tragbaren Lösung ein Ende gesetzt wird. Und dass sich nebst dem Verkehr auch die Gemüter bald wieder etwas beruhigen.

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