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«Es ist ein sehr schwerer Fall»

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Autor: Imelda ruffieux

Die härteste Strafe erhielt ein heute 18-Jähriger. Er war in alle drei Fälle (siehe Kasten rechts) verwickelt und wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung in gemeinsamer Begehung, versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen, wegen Angriffs und Diebstahls in zwei Fällen, versuchter schwerer Körperverletzung sowie Unterlassung der Nothilfe verurteilt. Das Verdikt lautet auf Einweisung in ein Erziehungsheim sowie zehn Monate Freiheitsentzug.

Erziehung statt Gefängnis

Die Gefängnisstrafe wird zu Gunsten der Erziehungsmassnahme aufgeschoben. Wie lange diese dauern wird, konnte Jugendrichter Arthur Lehmann nicht sagen. Er bestätigte an der gestrigen Urteilsverkündung aber, dass die Strafe nicht mehr vollzogen wird, wenn die Verantwortlichen zum Schluss kommen, dass die Massnahme erfolgreich war.

Der junge Mann war bereits letztes Jahr in einem Erziehungsheim platziert worden, hat im Sommer eine Lehre angefangen, diese aber im Oktober bereits wieder abgebrochen. «Seither ist er ohne Arbeit und ohne Struktur im Alltag», führte Arthur Lehmann aus. «Das war für das Gericht mit ein Grund, als Massnahme eine Unterbringung zu wählen.» Es sei sozusagen die letzte Chance für den Jugendlichen, eine Ausbildung und «in Sachen Wertvorstellungen ein Update» zu machen.

Der zweite Angeklagte wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, Diebstahls, versuchter schwerer Körperverletzung und wegen Unterlassens der Nothilfe zu einem Freiheitsentzug von acht Monaten verurteilt: sechs davon bedingt, mit einer Probezeit auf zwei Jahre und zwei Monate unbedingt. Er muss zudem eine unbedingte Busse von 1000 Franken bezahlen. Da er in Ausbildung ist, profitiert er von einer Halbgefangenschaft.

Übergriffe gefilmt

Der dritte junge Mann wurde ebenfalls wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung sowie Pornografie in zwei Fällen verurteilt. Er hatte im «Fall Schmitten» die Taten gefilmt und auf seinem Computer zudem pornografisches Material gespeichert. Seine Strafe lautete auf vier Monate Freiheitsentzug, bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer unbedingten Busse von 500 Franken.

Der vierte Täter wurde wegen mehrfacher sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern sowie Pornografie zu drei Monaten Freiheitsentzug, bedingt (zwei Jahre Probezeit), sowie einer unbedingten Busse von 500 Franken verurteilt. Die beiden letzten Männer wurden wegen versuchter sexueller Nötigung zu 15 bzw. wegen Hehlerei zu zwei Tagen Freiheitsentzug bedingt verurteilt. Bereits vor einem Jahr sind im «Fall Schmitten» die erwachsenen Täter verurteilt worden (siehe Kasten links).

Arthur Lehmann ordnet die Angelegenheit als «sehr schweren Fall» ein. «Dossiers und Akten in diesem Umfang sind in der Jugendstrafkammer Freiburg selten.» Auf die Frage, ob die Angeklagten bei der Verhandlung Reue gezeigt hätten, dachte Arthur Lehmann lange nach. «Das ist eine gute Frage», meinte er. «Es war meiner Meinung nach eher ein Prozess wie bei Erwachsenen», führte er dann aus. «Die Angeklagten folgten der Strategie ihrer Verteidiger, welche auf Freispruch plädierten.» Deshalb hätten sie die Antworten auf die Fragen des Gerichts entweder verweigert oder sie hätten es vorgezogen, sich nicht mehr an das Vorgefallene erinnern zu wollen.

Der grosse Abwesende

Einer der Haupttäter im «Fall Schmitten» stand letzte Woche nicht vor Gericht. Er ist im Mai 2008 in sein Heimatland im Balkan ausgeschafft worden. In seinem Fall muss das Bundesgericht noch beurteilen, ob er als Jugendlicher oder als Erwachsener behandelt wird, da er bei seinen Taten teilweise minderjährig war.

Wie Lehmann ausführte, waren die Eltern der Täter an der Verhandlung kaum in Erscheinung getreten. Einzig die Eltern von einem der Jugendlichen im «Fall Behinderter» haben sich an der Verhandlung beim Opfer für die Taten ihres Sohnes entschuldigt.

Noch ein Minderjähriger

Fünf der Verurteilten befinden sich derzeit in einer Ausbildung. Einer vor ihnen – der einzige noch Minderjährige – hatte diese erst vor zwei Wochen begonnen. Gemäss Lehmann zweifelte das Gericht deshalb an der Aufrichtigkeit seiner Bemühungen und ordnete eine persönliche Betreuung an.

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