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«Es tut mir so Leid um die Familie»

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«Es tut mir so Leid um die Familie»

Fünfter Prozesstag im Fall Daniela T.: Gerichtspsychiater gibt Auskunft

Daniela T. kommt im psychiatrischen Gutachten nicht sehr gut weg. Der Experte bescheinigt ihr eine im leichten bis mittleren Masse herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit. Die Angeklagte selbst erklärte unter Tränen, wie Leid ihr die Familie des Opfers tue.

Von IMELDA RUFFIEUX

Im Zentrum des gestrigen Verhandlungstages im Fall Daniela T. stand die Befragung des Gerichtspsychiaters Volker Dittmann von der Universitätsklinik Basel. Auf die von Daniela T. behaupteten Erinnerungslücken angesprochen erklärte der Experte, dass es angesichts dieser dramatischen Ereignisse durchaus dazu kommen könne. Es gebe aber keine psychiatrischen oder psychologischen Methoden, um festzustellen, ob diese nur vorgetäuscht worden seien.

Tendenz, Unangenehmes
zu verdrängen

Es sei möglich, dass die von Daniela T. geschilderte sequenzenhafte Erinnerung an die Aktivitäten nach der Tat eine Folge von Panik und Schock sei, sagte Professor Dittmann aus. «Es ist für jeden Menschen schwer, das Resultat einer solchen Tat zu akzeptieren oder zu verarbeiten.» Es komme häufig vor, dass – auch ohne schwere psychische Störung – zunächst Verleugnungs- und Verdrängungsprozesse zu beobachten seien. «Man möchte das Ganze nicht wahrhaben und am liebsten ungeschehen machen.»

Er erklärte, dass Daniela T. zum Tathergang sehr unterschiedliche Angaben machte, von sehr vagen bis sehr präzisen. Die eigentliche «Unschärfe» beginne erst, nachdem sie ihren Freund leblos aufgefunden habe. Er habe keine durchgehende und umfassende Erinnerungslücke festgestellt.

Der Arzt schrieb Daniela T. eine «ausgesprochen starke Neigung, unangenehme Dinge zu verdrängen» zu. Zu den mehrfachen Bewusstseinsverlusten, die Daniela T. angeblich bereits vor der Tat erlitten hatte, brachte der Psychiater einige Zweifel an, ob sie überhaupt stattgefunden hatten. «Der Verdacht auf eine psychogene Ursache liegt nahe», sagte er aus.

Intelligent genug,
kurzfristig Geschichten zu erfinden

Nach der Alarmierung der Mutter hatte Daniela T. darauf bestanden, dass die Polizei nicht benachrichtigt wird. «Auch eine Schockreaktion?», wollte Gerichtspräsident Reinold Raemy wissen. Das sei möglich, da der posttraumatische Belastungszustand unterschiedlich lang andauern könne, erklärte der Experte. Eine Stunde könnte ausgereicht haben, damit Frau T. wieder zu einem etwas kontrollierteren Zustand gelangt sei.

«Sie wäre sicher intelligent genug, sich auch kurzfristig eine Geschichte auszudenken», hielt Professor Dittmann fest und wies darauf hin, dass die Angeklagte mit den vorgetäuschten Schwangerschaften auch bereits vorher nicht die Wahrheit gesagt habe.

Gerichtspräsident Reinold Raemy erinnerte an die Aussagen von Daniela T., dass sie verzweifelt gewesen sei, seit Monaten schlecht geschlafen und alles getan habe, was ihr Freund von ihr verlangte, und dass sie sich von ihm durch ein Sexvideo erpresst gefühlt habe. Er wollte wissen, wie plausibel diese Aussagen sind.

Ihre Aussagen über die Beziehung seien typisch für einen chronischen Partnerkonflikt, aber es gebe keine Sicherheit, ob alle Details auch wirklich den Tatsachen entsprechen, erklärte der Arzt. «Frau T. machte es auch einem Psychiater nicht leicht, zwischen Realität und nur erfundenen Angaben zu unterscheiden.» Sie habe grundsätzlich die Fähigkeit, andere Menschen zu täuschen, hielt er fest.

Zur Beziehung zu ihrem Freund befragt, sagte Dittmann aus, dass Daniela T. zum «Anklammern» neige und offenbar grosse Mühe habe loszulassen. Die hochgradig ambivalente Beziehung zwischen den beiden habe sich durch die mehrfachen Trennungsabsichten und Unterbrüche gezeigt. Trotz der von ihr angegebenen Schwierigkeiten und unerwünschten sexuellen Handlungen habe sie es nie geschafft, sich dauerhaft zu lösen, hielt er fest.

Unterschiedliche Beurteilung des Partnerschaftskonflikts

Bezüglich Zurechnungsfähigkeit erklärte der Psychiater, dass sich eine Abstufung ergebe, je nachdem, wie man die Partnerschaftsbeziehung beurteile. Wenn Daniela T. sexuelle Misshandlungen ihres Freundes befürchtete und vorher angeblich bereits Misshandlungen erlebt hatte, sei eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen. Wenn es aber keine sexuell unerwünschten Handlungen und auch sonst keine Bedrohungssituation gegeben habe, dann gebe es kein Argument, dass sich diese Partnerschaftskrise von anderen unterscheide und dass man eine forensisch relevante psychische Störung annehmen müsste, erklärte der Experte.

Anwalt Patrik Gruber versuchte gezielt, Schwächen im Gutachten von Professor Dittmann zu finden und stellte unter anderem Fragen nach der Dauer und dem Ablauf der Sitzungen, die Art der Notizen, nach dem Einbezug der Untersuchungsakten und der Gewichtung einzelner Aussagen.

Dittmann beurteilte diesen Fall als nicht sehr komplex, da er im Laufe seiner 20-jährigen Erfahrung bereits mit Hunderten von derartigen Fällen zu tun gehabt habe.

Kein Hinweis auf
posttraumatische Störung

Die Meinung der Hausärztin, die einen sexuellen Missbrauch in der Kindheit von Daniela T. andeutete und eine posttraumatische Störung diagnostizierte, konnte der Psychiater nicht teilen. Es fehle das klar zu benennende auslösende Ereignis, das mit einer solchen Diagnose einhergehe – auch die psychologischen Testverfahren hätten keinen Hinweis auf ein posttraumatisches Syndrom ergeben, hielt er fest.

Ob es möglich sei, dass Daniela T. sexuelle Übergriffe, die vor 1988 statt fanden, verdrängt habe, dass sie sich nicht mehr daran erinnern könne, wollte der Verteidiger wissen. «Ein vollständiger Verlust der Erinnerung an schwer traumatisierende Ereignisse ist nicht anzunehmen, wenn diese sich nicht in ganz früher Kindheit (zwischen drei und fünf Jahren) abgespielt haben», lautete die Antwort. Die von Daniela T. genannten Ereignisse – Übergriff eines Handorgellehrers und eines Paten – reichen nach Meinung von Volker Dittmann nicht aus, um eine solche Störung zu erklären.

Der Experte schloss auch aus, dass Daniela T. die traumatischen Ereignisse gegenüber ihm mangels Vertrauen nicht erwähnt hatte. Sie habe über intimste Details ihres Sexuallebens berichtet; es sei also unwahrscheinlich, dass sie andere, belastende Dinge zurückgehalten hätte.

Die Gerichtsverhandlung wird am kommenden Dienstag mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Zivilkläger und Verteidigung fortgesetzt.

Kein neues
Gutachten

Zum Ende des Beweisverfahrens hat Anwalt Patrik Gruber drei Anträge gestellt: Er wollte, dass der Arzt aus Marsens, der Daniela T. seit der Tat therapiert, aussagt. Ausserdem wollte er auch eine Freundin seiner Mandantin als Zeugin vorladen. Als Drittes verlangte der Anwalt ein zweites psychiatrisches Gutachten. Von diesem erhoffte er sich vor allem Auskunft über die von der Hausärztin vermuteten sexuellen Übergriffe, die seine Mandantin als Kind erlitten haben soll.

Patrik Gruber kritisierte in seiner Begründung vor allem, dass der Gerichtspsychiater nur in einen Teil der Untersuchungsakten Einsicht nahm und dass er die problematische Paarbeziehung zwischen Daniela T. und Walter Plüschke nicht bzw. zu wenig klar beurteilen konnte. Auch mit der Auswertung der psychologischen Tests war er nicht einverstanden: Sie sei abgeschwächt worden.

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