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«Es war ein Mord aus Eigenliebe»

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Mit unbewegter Miene nahm der 58-jährige Portugiese das Urteil zur Kenntnis, das Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin gestern Morgen am Bezirksgericht Saane gegen ihn verhängte: Das Gericht sprach ihn des Mordes an seiner Ex-Freundin schuldig, ebenfalls der einfachen Körperverletzung, der Gefährdung des Lebens, der Sachbeschädigung, der Nötigung, der Freiheitsberaubung, der Verletzung der Verkehrsregeln und des Verstosses gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren; einen Teil davon hat er durch die Untersuchungshaft bereits abgesessen. Zudem muss sich der Täter einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Neben einer Busse von 200 Franken und den Gerichtskosten muss der Mann den Angehörigen seiner Ex-Freundin eine Entschädigung bezahlen: den beiden Söhnen je 30 000 Franken, dem Enkelsohn 10 000 Franken.

Mehrere Morddrohungen

Bei der Begründung des Urteils blickte Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin nochmals kurz auf das Geschehene zurück. Bei der Rekonstruktion der Ereignisse sei aufgefallen, dass es beim Angeklagten einige grössere und kleinere Widersprüche gebe. Die Aussagen der anderen Beteiligten und Zeugen seien hingegen verlässlicher und glaubhafter.

 Bereits in der Beziehung mit seiner Ex-Frau habe der Angeklagte ein von Eifersucht geprägtes und gewalttätiges Verhalten an den Tag gelegt. Dieses Benehmen habe sich dann auch in der neuen Beziehung schnell gezeigt, so Sallin.

An einem Abend im Januar 2011 hatte der Angeklagte seiner damaligen Freundin mit einem Gürtel den Hals so zugeschnürt, dass sie in Ohnmacht fiel. Nach diesen Ereignissen trennte sie sich von ihm. Auch nach der Trennung habe er sie mehrmals kontaktiert und ausspioniert, und sie habe sogar Morddrohungen erhalten. «Er hat sie als sein Eigentum betrachtet und konnte es nicht ertragen, dass sie ihr eigenes Leben lebte», so Sallin.

Deshalb sei er nach Portugal geflogen, habe sich eine Waffe besorgt und sei am Morgen des 20. November 2011 in die Wohnung seiner Ex-Freundin in Chénens eingedrungen, wo er die schlafende Frau mit zwei Schüssen in den Kopf tötete. «Auch nach dem Mord ist er ruhig geblieben», betonte Sallin. So habe er die Spuren beseitigt, sich selbst verletzt, um einen Kampf vorzutäuschen, die Waffe zu seiner Ex-Frau gebracht und dann die Nacht mit seiner neuen Freundin verbracht. «Es war nicht ein Mord aus Liebe, sondern aus Eigenliebe.»

Vor Gericht habe der Angeklagte dann ein paradoxes Verhalten gezeigt. Zwar habe er der Familie des Opfers einen Entschuldigungsbrief geschrieben und Bedauern gezeigt. Er sei aber nach wie vor der Überzeugung, dass «das Opfer selbst schuld an seinem tragischen Ende» sei.

Mann will rekurrieren

«Natürlich werden wir den Fall weiterziehen», sagte Pflichtverteidiger Alexandre Emery nach der Urteilsverkündung den Medien. So habe das Gericht manchen Aussagen zu bereitwillig Glauben geschenkt. «Es ist klar, dass die Freunde des Opfers nicht unbedingt gut von dem Mann reden.» Ihm sei bewusst, dass sein Mandant schuldig am Tod seiner Ex-Freundin sei und die Beziehung wohl dominiert habe. Jedoch sei nicht alles so schwarz-weiss, wie es das Gericht gezeichnet habe. «Ich denke nicht, dass der Tatbestand des Mordes erfüllt ist.» Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert.

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