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Es war eine Liebesbeziehung: Verfahren wegen Sex mit Kindern eingestellt

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Das Verfahren gegen den jungen Mann, der vor dem Bezirksgericht Sense wegen sexuellen Handlungen mit Kindern erscheinen musste, wurde nun eingestellt. Grund ist, dass es zwischen den beiden eindeutig eine Liebesbeziehung gab.

Anfang Mai verhandelte das Bezirksgericht Sense über den Fall eines 19-Jährigen, der mit einer 14-Jährigen eine sexuelle Beziehung hatte (die FN berichteten). Gegen den jungen Mann lief ein Verfahren wegen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie wegen Drohung. 

Nun wird klar: Der Angeklagte hätte wohl gar nicht erst vor Gericht erscheinen müssen. Gemäss der Kurzbegründung des Polizeigerichts zum Urteil hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen müssen, sobald klar wurde, dass es sich dabei um eine Liebesbeziehung handelte. «Das Vorliegen einer Liebesbeziehung wäre bereits im Stadium des Untersuchungsverfahrens näher abzuklären gewesen», heisst es vonseiten des Polizeigerichts.

Das Verfahren wegen sexuellen Handlungen mit Kindern gegen den mittlerweile 21-Jährigen wird nun eingestellt. Zum Zug kommt Artikel 187, Ziffer 3 des Strafgesetzbuches, das besagt, dass bei besonderen Umständen, darunter fällt eine Liebesbeziehung, das Verfahren eingestellt werden kann.

Bezüglich der Anschuldigung der Drohung wird der junge Mann freigesprochen. Das Beweisverfahren habe nicht ergeben, dass solche ausgesprochen wurden oder dass das Opfer durch sie in Angst und Schrecken versetzt worden sei, heisst es im Urteil. «Das Opfer schien vor dem Beschuldigten nicht wirklich Angst zu haben, da sie ihn später wieder treffen wollte und sich mit ihm wieder vertraulich austauschte», heisst es.

Die Kosten des Verfahrens von 1300 Franken gehen zulasten des Staats. Ausserdem erhält der Beschuldigte eine Entschädigung von rund 7000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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