Autor: Lukas Schwab
Murten Der Beschuldigte hat über einen Zeitraum von einem Jahr die AHV-, IV- und EO-Beiträge für seine Angestellten in der Höhe von rund 8700 Franken nicht an die Ausgleichskasse überwiesen, weshalb diese im Juni vergangenen Jahres eine Strafanzeige einreichte.
Vorwürfe unbestritten
Die Vorwürfe wurden vom ehemaligen Firmeninhaber vor dem Gericht des Seebezirks nicht bestritten: «Es ist richtig, dass ich nicht einbezahlt habe. Der Grund war jedoch schlicht, dass ich kein Geld hatte.» Er habe in seiner Firma Liquiditätsprobleme gehabt, weil er das Rechnungstellen vor lauter Arbeit vernachlässigt habe. Sein damaliger Betrieb musste in der Zwischenzeit Konkurs anmelden. «Dass ich die Beiträge nicht einbezahlt habe, war keine böse Absicht; mittlerweile habe ich die Beträge beglichen», so der Beschuldigte. Sein Anwalt Pascal Friolet hielt fest, sein Mandant sei zwar schuldig, es handle sich aber um ein geringes Verschulden. «Dies sollte im Strafmass berücksichtigt werden», so Friolet. Zudem bestehe keine Rückfallgefahr, da sein Mandat keine Angestellten mehr habe.
Schon einmal verurteilt
Der Polizeirichter Markus Ducret machte geltend, dass der Beschuldigte 2007 bereits für die selbe Art Straftat verurteilt worden war. Die damals bedingt verhängte Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 60 Franken wurde deshalb im aktuellen Verfahren in eine unbedingte Strafe umgewandelt. Zudem wird der Angeklagte zu einer bedingten Strafe von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt und muss für die Verfahrenskosten aufkommen.