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«Es wird nicht mehr Verkehr geben»

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Bundesrätin Doris Leuthard reist zurzeit durchs Land und will die Bevölkerung vom Vorteil einer zweiten Röhre für den Gotthard-Strassentunnel überzeugen. Das Bauwerk wäre nach seiner Eröffnung der Ersatz während der Sanierung des alten Tunnels. Am Donnerstagabend besuchte Leuthard Freiburg. In ihrem Vortrag unterstrich sie den wirtschaftlichen Nutzen des Tunnels als zentrales Element des Schweizer Verkehrssystems.

Für die Zeit, während der die 1980 eröffnete alte Röhre saniert wird, müsse eine Lösung für den Verkehr gefunden werden, so Leuthard. Fünf Millionen Autos und 900 000 Lastwagen fahren jährlich durch den Tunnel, rechnete die Verkehrsministerin vor. Zwei Möglichkeiten liegen laut Leuthard auf dem Tisch: eine zweite Röhre oder eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Letzteres sei aufwendig, weil grosse Verladestationen gebaut werden müssten. Das sei nicht nachhaltig, bei der übernächsten Sanierung stehe man wieder vor demselben Problem. Könne jedoch die alte Röhre saniert werden, während der Verkehr durch die neue geführt wird, wären beide ab 2033 wieder offen.

Gemäss der Planung des Bundesrates würde der geplante zweiröhrige Tunnel ohne Gegenverkehr die Sicherheit verbessern, da Frontalkollisionen fast ausgeschlossen sind, so Leuthard: «Es gibt weniger Verletzte und Tote.» Zudem könne man bei Notfällen und Bränden besser eingreifen und für den Einsatz die andere Röhre benützen. Leuthard erinnerte an den grossen Brand im Gotthardtunnel im Jahr 2001, als elf Menschen starben.

Verkehr wird plafoniert

 Doch die Planung hat auch einen Pferdefuss: In den beiden Röhren würden nunmehr vier statt zwei Spuren durch den Berg führen, faktisch eine Verdoppelung der Kapazität. So könne die vorgesehene gesetzliche Beschränkung auf je eine Spur pro Röhre jederzeit aufgehoben werden, argumentierte am Donnerstag Carlo Lepori von der Alpeninitiative. Leuthard konterte: «Die Verfassung mit dem Alpenschutzartikel verbietet die Erhöhung des Verkehrsaufkommens.» Dies gelte es zu respektieren. Sie hält fest: «Es wird keine Verkehrszunahme geben, von Gesetzes wegen darf immer nur eine Spur pro Richtung offen sein.» Einfach so könne man diese Regelung nicht aufheben. «In unserem Rechtsstaat braucht es für eine Ausnahme von der Spurbeschränkung eine gesetzliche Grundlage. Eine ausserordentliche Situation wie ein Osterstau allein reicht nicht.» Konkret: «Für vier Spuren müsste man die Verfassung ändern und das Gesetz ändern.» Das wolle niemand. Nur bei Unfällen oder Tunnelsanierungen könne man sich überlegen, die eine Röhre zu sperren und die andere ausnahmsweise im Gegenverkehr zu betreiben.

Ergänzend zur Spurbeschränkung wird ein Tropfenzählersystem ins Gesetz eingebaut. Zwischen den Lastwagen muss ein Abstand von 150 Metern sein. «Die maximale Menge pro Stunde und Tag ist vorgegeben und limitiert», so Leuthard. Diese Regelung gebe es zwar schon, aber erst nur als eine einfache Polizeiweisung.

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