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Es wird simultan übersetzt

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Verhandlungen im Grossen Rat künftig mit Übersetzern

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Ohne Diskussion und mit 74 zu 25 Stimmen hat sich der Grosse Rat in dritter Lesung des Grossratsgesetzes nochmals für eine Simultanübersetzung der Debatten ausgesprochen. Das neue Gesetz wurde schliesslich mit 104 zu 0 Stimmen angenommen.

Pech für Heinz Etter

Zu diskutieren gab gestern vor allem ein Antrag von Heinz Etter (FDP, Ried bei Kerzers). In erster Lesung war das Parlament seinen Überlegungen gefolgt. Er forderte, dass die Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen mindestens 14 Tagen vor Sessionsbeginn bei den Mitgliedern des Grossen Rates sein müssen. Acht Tage, wie der Gesetzesentwurf dies vorsah, seien zu kurz, um sich seriös auf die Session vorzubereiten.Das Büro des Grossen Rates wehrte sich aber gegen diesen Antrag. Nach Worten von Georges Godel, dem ersten Vizepräsidenten des Grossen Rates, müssten die parlamentarischen Kommissionen zum Teil während der Session tagen, damit das betreffende Geschäft dem Grossen Rat noch in der folgenden Session unterbreitet werden könne. Er befürchtete, dass die verlängerten Fristen einen Mehraufwand an Arbeit verursachen und die Debatten im Grossen Rat verlangsamen würden. Zudem wies er darauf hin, dass die meisten Unterlagen bereits 14 Tage vor Sessionsbeginn vorliegen.Auch SP-Sprecher Hugo Raemy gab zu bedenken, dass Dossiers, die auf die Traktandenliste einer Session genommen werden könnten, wegen der verlängerten Fristen auf die nächste Session verschoben werden müssten.Mit 48 zu 46 Stimmen bei zwei Enthaltungen entschied sich der Grosse Rat in zweiter Lesung für den Antrag des Büros. Dieses Ergebnis wurde in dritter Lesung noch knapper mit 52 zu 51 Stimmen und einer Enthaltung bestätigt.Klar angenommen hat der Grosse Rat hingegen einen Antrag von André Masset (CVP, Estavannens). Er wollte, dass bereits in erster Lesung eines Gesetzes kapitel- oder abschnittsweise vorgegangen werden kann, um Zeit zu gewinnen. Bisher müssen die Gesetzesentwürfe in erster Lesung Artikel für Artikel durchgegangen werden, was nach seinen Woten langweilig sein kann.Auch Gilles Schorderet (SVP, Zénauva) kam in zweiter und dritter Lesung mit einem Antrag durch. Er wollte, dass die Medien bei geheimen Beratungen des Grossen Rates – z. B. bei Begnadigungsgesuchen – in keiner Weise über diese Verhandlungen berichten dürfen.In erster Lesung hatte sich das Kantonsparlament noch für eine Berichterstattung ausgesprochen, welche den Schutz, der mit den geheimen Beratungen bezweckt wird, nicht verletzt.

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