Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

EU-Lebensmittel für den Schweizer Markt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

BERN Ab kommender Woche können die ersten Lebensmittel nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in die Schweiz eingeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat erste Gesuche gutgeheissen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip gilt seit dem 1. Juli. Es bedeutet, dass Produkte, die in der EU rechtmässig in Verkehr gesetzt wurden, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen vertrieben werden dürfen. sda

Bericht Seite 20

Meistgelesen

Mehr zum Thema