Der Europarat und die EU haben den Europäischen Tag der Ziviljustiz bereits im Jahre 2003 eingeführt. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern bewusst zu machen, dass die Ziviljustiz in erster Linie ein Dienst an ihnen ist, damit sie ihre privaten Streitigkeiten regeln und ihre Rechte wahrnehmen können.Das Kantonsgericht Freiburg hat als erster Schweizer Kanton im 2004 daran teilgenommen. An der ersten Tagung am 15./16. Oktober hat Freiburg den Besuchern mit Beteiligung von Schauspielern, Richtern und Anwälten einen fiktiven Zivilprozess vorgeführt (ein Kind hat beim Spielen mit Pfeil und Bogen ein anderes Kind verletzt). Anschliessend fand eine Diskussion zwischen Besuchern und Juristen statt. Zudem konnten rund 20 OS-Klassen dem gleichen fikiven Prozess an den sieben Bezirksgerichten beiwohnen. «Die Besucher konnten feststellen, dass die Ziviljustiz nicht in erster Linie ein Urteil zu fällen sucht, sondern vielmehr die Verständigung zwischen den Streitparteien anstrebt», kommentierte das Kantonsgericht.Die zweite Tagung im Jahre 2005 war der Vorbeugung der Überschuldung von Jugendlichen gewidmet. Das Thema der dritten Tagung im Jahre 2006 lautete: «Die Ziviljustiz – eine Karriere für Frauen.» Eingeladen waren Studentinnen der Juristischen Fakultät der Uni Freiburg. Morgen Donnerstag hat das Kantonsgericht das Thema des freiwilligen Verzichts auf Vermögenswerte gewählt, das es in Zusammenarbeit mit der Freiburger Notariatskammer behandelt. az
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