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Evangelisch-reformierte Kirche behält Beitragssatz bei

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66 Delegierte der Synode der evangelisch-reformierten Kantonalkirche haben sich am Montag durch 16 Traktanden gearbeitet. Neben den jährlichen Finanzgeschäften haben sie auch ein neues Reglement für die Aufnahme in den Kirchendienst verabschiedet.

Die Synode der evangelisch-reformierten Kantonalkirche (ERKF) hat die jährlich wiederkehrenden Punkte wie den Jahresbericht und die Jahresrechnung ohne grosse Diskussionen genehmigt. Dies geht aus einer Medienmitteilung hervor. Die Jahresrechnung weist Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von je 2,5 Millionen Franken auf.

Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der Jahresrechnung lägen unter dem Budget, bei den Einnahmen um rund 40’000 Franken und bei den Ausgaben um etwa 120’000 Franken, schreibt die ERKF. Der Ausgabenüberschuss belaufe sich auf circa 80’000 Franken und entspreche quasi dem Budget.

Dem Synodalrat zufolge sei der Beitragssatz von 1,3 Rappen für die kommenden Jahre tragbar, sofern die Ausgaben sorgfältig geprüft und eingehalten würden. Diskussionslos sei die Synode den Empfehlungen des Synodalrats gefolgt und habe infolgedessen den Beitragssatz, den die Kirchgemeinden der Kantonalkirche entrichten müssen, für die Jahre 2024 bis 2027 genehmigt.

Neues Reglement für den Kirchendienst

Neu wurden sieben Kriterien im Reglement über die Kriterien für die Ordination und die Aufnahme in den Kirchendienst definiert, führt die Mitteilung aus. Diese seien das Verständnis der Kirche und der Institution, das Berufsbild, das Verständnis für die reformierte Identität, die Kompetenzen zur Zusammenarbeit, interkonfessioneller und interreligiöser Dialog sowie die Integration in den lokalen Kontext.

Das Reglement sei einstimmig genehmigt worden. Mithilfe dieser Kriterien werde die Ordinationskommission ihre Gespräche auf einer transparenten und fairen Basis führen können.

Abschied eines Synodalrats

Synodalratspräsident Pierre-Philippe Blaser hat ausserdem seinen Ratskollegen Pfarrer Martin Burkhard verabschiedet. Dieser tritt eine neue Stelle beim Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS) an.

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