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Eventualvorsatz: Nur gravierende Vorfälle führen zu dieser Anklage

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In Zusammenhang mit tödlichen Unfällen auf Baustellen muss einiges passiert sein, damit der Vorwurf der eventualvorsätzlichen Tötung aufkommt. Aufgrund des Expertenberichts im Fall des eingestürzten Baugerüsts bei der Freiburger Hauptpost hat Untersuchungsrichter Michel Morel auch diesen Vorwurf als mögliche Anklage in Betracht gezogen. Er bedeutet, dass nicht nur fahrlässig gehandelt wurde, sondern das Risiko eines Unglücks bewusst in Kauf genommen wurde. In letzter Zeit kam der Begriff häufig in Raserprozessen zum Tragen. Der Unterschied zur vorsätzlichen Tötung ist, dass in diesem Fall der Täter mit Absicht handelte.

Zum Vergleich: Bei einem kürzlich verhandelten Fall am Strafgericht des Saanebezirks (FN vom 13. Juli 2010) lauteten Anklage und Urteil auf fahrlässige Tötung. Damals waren drei Männer angeklagt, weil ein Arbeiter von einer Leiter fiel und verstarb. Dieser war ungesichert; die Verantwortlichen hätten das nicht zulassen dürfen. Es bleibt festzuhalten, dass für alle sieben Angeschuldigten die Unschuldsvermutung gilt. pj

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