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EVP Freiburg

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abstimmungen

EVP Freiburg

Die EVP Freiburg sagt Ja zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten und zur Revision der flankierenden Massnahmen. «Mit der EU-Osterweiterung hat sich für unsere Wirtschaft nicht nur ein grosser, neuer Markt erschlossen, sondern auch ein grosses Reservoir an Arbeitskräften. Dieses umfasst sowohl hochqualifizierte Berufe als auch Hilfskräfte und ist für uns im Hinblick auf die demographische Entwicklung in der Schweiz von Interesse», schreibt die EVP. Trotz der Sockelarbeitslosigkeit bestünden schon heute auf dem Arbeitsmarkt in einzelnen Branchen Defizite. Umgekehrt würden die Übergangsregelungen und flankierenden Massnahmen für einen abgefederten und behutsamen Anpassungsprozess über eine längere Zeit sorgen. «In dessen Folge wird die Wirtschaft gestärkt, die Löhne, aber auch die Preise und Lebenshaltungskosten werden sich auf der Hochpreisinsel Schweiz dem tieferen Niveau annähern», hält die EVP fest. Was die kantonalen Vorlagen betrifft, so sagt die EVP Ja zum Bau eines neuen Gebäudes für die Lehrwerkstätten Freiburg, aber Nein zur Änderung des Gesetzes über die Spielapparate und Spielsalons. Der EVP sei die Transparenz wichtig – ebenso die Tatsache, dass Sportvereine, kulturelle und soziale Organisationen um einen Teil ihrer Einkünfte gebracht würden, die sie aus der gemeinnützigen Loterie Romande beziehen. «Die EVP kann sich nicht damit abfinden, dass Suchtkrankheiten Vorschub geleistet würde. Sie befürchtet zudem den Abbau von Arbeitsplätzen», schreibt sie weiter.

Gewerkschaftsbund

Der Freiburgische Gewerkschaftsbund empfiehlt dem Stimmvolk, das neue Gesetz über die Spielapparate und Spielsalons abzulehnen. Seiner Ansicht nach werden 10 statt nur 2 Geldspielautomaten in den Spielsalons, der max. Einsatz von 5 Franken sowie die unbeschränkten Gewinne die Spielsucht nur verstärken. Die Sorge, die Arbeitsplätze bei den einheimischen Herstellern von elektronischen Spielen zu erhalten, ist laut Gewerkschaftsbund wohl berechtigt. Die betroffenen Personen, deren Arbeitsplätze gefährdert sind, müssen jedoch wissen, dass das Fallbeil bereits vor 5 Jahren gefallen ist mit dem neuen Spielbankengesetz, das ab 1. April 2005 die reinen Glücksspiele in den Restaurants verbiete. «Weil die Geschicklichkeitsautomaten weniger attraktiv sind, wandert die Kundschaft ab, weshalb der Ausgang der kantonalen Abstimmung – zumindest langfristig – keinen Einfluss auf den Erhalt der Arbeitsplätze haben wird», hält der Gewerkschaftsbund weiter fest. Zudem gibt er zu bedenken, dass bei einer Annahme des Gesetzes die «Loterie Romande» 6 bis 7 Millionen Franken an Gewinnen einbüssen würde, die dann den sozialen, kulturellen und Sportvereinigungen fehlen würden. «Welche Kinderkrippe profitiert heute nicht von der Loterie Romande? Diese Vereinigungen stellen rund 300 Arbeitsplätze dar», begründet der Gewerkschaftsbund. FN/Comm.

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