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EVP sagt zweimal Nein

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Freiburg Die Ausschaffungs- initiative sei nur teilweise umsetzbar, denn sie würde gegen das Völkerrecht verstossen und könne deshalb in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden. Sie hätte zudem eine erhebliche Verschärfung des geltenden Rechts zur Folge, schreibt die EVP in einer Mitteilung nach ihrer Vorstandssitzung.

Auch der Gegenvorschlag des Bundesrates ist aus Sicht der EVP abzulehnen. Dieser sei zwar in seiner Ausgestaltung differenzierter und weniger radikal als die Initiative und vereinbar mit dem Völkerrecht. Er schaffe die Möglichkeit, verurteilte Personen, welche schwerwiegende Delikte begangen haben, des Landes zu verweisen. «Dazu bedarf es jedoch keiner neuen Verfassungsgrundlage, weil die bestehenden Gesetze den zuständigen Behörden ausreichende Grundlagen bieten, um Ausweisungen zu verfügen», hält die EVP in ihrer Mitteilung fest.

EVP befürwortet Steuergerechtigkeit

Die EVP befürwortet die Steuergerechtigkeitsinitiative der SP, die vorsieht, dass reiche Personen überall in der Schweiz einen gewissen Teil ihres Einkommens bzw. ihres Vermögens dem Staat abliefern müssen. Gegenseitige Steuerunterbietung zwischen den Kantonen zu Lasten der weniger gut Verdienenden werde so verhindert.

Zudem verringerten sich die Steuerunterschiede zwischen den Kantonen. «Nur 0,69 Prozent der Bevölkerung wären betroffen: die sehr Reichen», schreibt die EVP, die nicht befürchtet, dass die diese abwandern würden. az

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